Leinenpflicht, was bedeutet anderweitig begrenzt?
Leinenpflicht in umfriedeten oder anderweitig begrenzten der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen
was genau bedeutet das "anderweitig begrenzten"
Mit freundlichen Grüßen.
Sandra R.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kathigibtsschon/1572132966278_nmmslarge__0_0_361_361_092b91dc416e262791070ce252d582a4.png?v=1572132966000)
"umfriedet" heißt eingegrenzt, von einer Mauer umgeben.
"anderweitig begrenzt" heißt, dass auch Orte gemeint sind die auf andere Art eingegrenzt sind - von Zäunen zum Beispiel.
Da steht quasi, dass dein Hund an die Leine muss solange ihr auf öffentlichen Wiesen und so rumlauft.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Waldmensch70/1566995865893_nmmslarge__33_33_1444_1444_6b7b2a0394a1ab07627b0b610ef18c2d.jpg?v=1566995866000)
"umfriedet" = Mit einem Zaun, einer Mauer oder ähnlichem umgeben.
"anderweitig begrenzten" = Auf jede erdenkliche andere Art in seiner Ausdehnung definiert?
Das dürfte unter dem Strich also für alle "der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen" gelten, da die ja alle eine definierte "Begrenzung" haben.