Leiharbeit?

2 Antworten

Wenn sein Arbeitgeber nach Tarif bezahlt.... ja!

(Dürfte allerdings bei Personaldienstleistern eher selten der Fall sein.)


Buddypolly2023 
Beitragsersteller
 07.03.2023, 13:28

Dankeschön

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Hallo,

auf die allgemeintariflichen Sonderzulagen und Lohngruppenentgelte hat jeder Mitarbeiter eines Betriebes einen Anspruch. Da darf nicht zwischen GW-Member und Nicht-Member unterschieden werden.

Für Leiharbeiter gilt aber grundlegend erst mal der eigene Haustarif der eigenen Leihbude, und dann ggf. noch eine Sondervereinbarung zwischen Leihbude und Entleihbetrieb. Aber auch dort darf nicht zwischen GW-Member und Nicht-Member unterschieden werden.

Mir wäre bis heute noch kein Fall einer GW-Mitgliedschaft exclusiven Sonderleistung in den betrieblichen Vergütungsmodellen bekannt.

LG