Lehrgänge bei Auszubildenden ohne Führerschein?

3 Antworten

Hallo Schnecke1402,

handelt es sich um eine vom Ausbildungsbetrieb vorgegebene Weiterbildungsmaßnahme oder um eine von der Kammer?

Unsere Auszubildenden müssen auch mehrmals zu einer einwöchigen überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahme fahren. Sie bekommen für diesen Zeitraum ein Ticket für den ÖPNV seitens der Kammer gestellt. Sollte es sich um eine vorgegebene Weiterbildung durch den Ausbildungsbetrieb handeln, hat dieser die Kosten für die An- und Abfahrt zu tragen.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Weiterbildung nicht über den ÖPNV erreichbar ist.

Die Eltern tragen jedenfalls keine Verantwortung oder Verpflichtung dafür, dass das Kind zu dieser Weiterbildungsmaßnahme kommt.

emesvau


Schnecke1402 
Beitragsersteller
 17.01.2023, 16:35

Öffentliche Verkehrsmittel sind hier auf dem Dorf besch...

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Wenn es sich dabei um eine überbetriebliche Maßnahme handelt, die von der zuständigen Kammer vorgesehen ist, dann hat der Betrieb den Azubi dort nicht angemeldet, sondern hat ihn dafür freizustellen.

Entsprechend ist der Betrieb dann auch nicht dafür verantwortlich, wie dieser Lehrgang erreicht wird - er hat den dann ja nicht angeordnet, sondern erfüllt nur die Forderungen der zuständigen Kammer.

Also ich würde nicht denken, das dies das Problem der Eltern ist. Der Lehrgang ist eindeutig für den Betrieb und so wie ein Chef den Azubi für die Berufsschule anmeldet, hat der ihn bestimmt auch dafür angemeldet, also würde ich denken es liegt in seiner Verantwortung wie der Auszubildende dahin kommt, ob er nun aber selbst ins Auto steigt oder ein Ticket für die Bahn kauft, das ist ihm überlassen