Lehrer lässt Schüler zu spät raus. Darf er das?
Weil der Lehrer meint, dass er den Unterricht beendet und nicht die Klingel ist ein muslimischer Schüler zu spät zur Moschee gekommen. Er hat den Bus verpasst zum Freitagsgebet. Einige Muslime wollen jetzt morgen zur Schule und das klären mit dem Lehrer, dass der das nicht noch mal macht sowas aber darf der Lehrer sowas
10 Antworten
Ist alles korrekt. Wenn der Lehrer noch was zu sagen hat oder noch was fehlt, dann kann der Lehrer auch ein paar Minuten länger machen.
Es ist auch egal wer beten geht, denn nicht nur Muslime tun das. Später im Arbeitslebe gibt es auch keine Extrawünsche und freitags ist dann nicht früher Schluss für diese Leute.
Du verstehst meinen Punkt nicht. Es geht nicht darum, dass die Person ihre Religion nicht ausüben kann, sondern dass der Schüler gehindert wird zu gehen.
Wenn der Lehrer sagt, „du bleibst hier ich beende den Unterricht“, dann hält er diesen natürlich fest.
Wenn dich ein Polizist kontrolliert, dann kann der auch nicht sagen „ja sie hätten ja die ganze Zeit gehen können, deswegen war das nicht gegen ihren Willen“.
Was ist das für eine Aussage? Selbstverständlich ist das gegen den Willen und benötigt eine Rechtsgrundlage.
Schüler haben keine Termine während der Schulzeit zu haben, ausser es geht um einen Notfall.
Diese Moslems, die den Lehrer unter Druck setzen wollen, sollte der Zutritt zum Schulgelände verwehrt werden und sie sollten gegebenenfalls eine Anzeige bekommen.
Naja die Schulzeit ist nach der Klingel beendet.
Somit liegt der Termin ja offensichtlich nicht in der Schulzeit.
Doch tatsächlich wird es das. Anhand der Aussage weiß ich das du keine Ahnung hast.
Wenn dich die Polizei nur 2 Minuten durchsucht, dann ist es ja auch kein Eingriff oder? Weil sind ja nur 2 min.
Sorry, aber man merkt das du von der Materie keine Ahnung hast, also lass es lieber.
Und selbstverständlich stellt auch ein kurzer Eingriff, einen Eingriff dar.
Kannst du mir die zugrundeliegende Rechtsgrundlage nennen.
Kannst Du die Rechtsgrundlage für Deine Version nennen?
Artikel 2 (1) Grundgesetz.
Und nochmals du willst mir nicht ernsthaft sagen, dass bei einem vielleicht 10 jährigen Kind, die Aussage einer Lehrkraft, also einer Person mit Garantenstellung, keinen psychischen Zwang nach sich zieht?
Vielleicht sogar unter Androhung von Klassenbucheinträgen o.ä.
Lies dich in die Materie ein, dann können wir weitersprechen.
Immer nur auf eine Anwaltskanzlei zu verweisen und selbst keinerlei Argumente zu liefern außer „das ist nicht so, das stimmt nicht“ ist überaus peinlich.
Und noch viel peinlicher ist, das du denkst, das wäre kein Grundrechtseingriff. Selbstverständlich ist es das.
Auch das der Schüler in die Schule muss, ist ein Grundrechtseingriff, der aber durch die Schulpflicht begründet wird und somit zulässig ist.
Der Lehrer benötigt für eine solche Aussage eine Rechtsgrundlage und bislang konnte mir diese durch niemanden gegeben werden.
Artikel 2 (1) Grundgesetz.
Ist das ein Witz? Wie kommst du davon auf pünktliche Beendigung des Schulunterrichts? Der Lehrer ist nicht dafür verantwortlich wie der Fahrplan des Busses geht.
Lies die Texte vorher. Nichtsdestotrotz benötigt der Lehrer für eine solche Aktion eine Rechtsgrundlage.
Wenn der Schüler darin eingeschränkt wird, dort hinzugehen wo er will, dann liegt ein Eingriff in Artikel 2 GG vor.
Ich glaube nicht, daß es ein Gesetz oder eine Verordnung gibt, in dem steht, daß Kinder ein Recht auf pünktliches Unterrichtsende haben.
Das heißt, dem Lehrer steht es frei, den Unterricht früher oder später zu beenden.
Wenn der Schüler darin eingeschränkt wird, dort hinzugehen wo er will, dann liegt ein Eingriff in Artikel 2 GG vor.
Nein. Er ist verpflcihtet am Unterricht teilzunehmen.
Damit liegst du leider falsch.
Richtig es gibt Schulpflicht. Die bestimmt aber mit Sicherheit nicht der Lehrer. Wo kämen wir da hin.
Somit ist jeder festhalten nach der Schulzeit ein Grundrechtseingriff der eine Rechtsgrundlage benötigt.
Oder darf ich dein Kind (falls du eins hast) auch einfach mal irgendwo gegen seinen Willen einsperren?
Wo wäre da der Unterschied?
Und wenn du jetzt sagst, weil er Lehrer ist, kannst du mir bestimmt die Rechtsgrundlage dafür nennen.
Richtig es gibt Schulpflicht. Die bestimmt aber mit Sicherheit nicht der Lehrer.
Richtig. Richtig es gibt Schulpflicht. Artikel 7 Grundgesetzd er Bundesrepublik Deutschland.
Somit ist jeder festhalten nach der Schulzeit ein Grundrechtseingriff der eine Rechtsgrundlage benötigt.
Die Schulzeit ist ein anderes Thema.
Wir reden über das Ende einer SchulSTUNDE. Es gibt nirgendwo eine Regelung, daß das Klingelzeichen die Stunde beendet oder der Lehrer die Schulstunde pünktlich beenden muß. Das gibt dem Lehrer Ermessensspielraum.
Oder darf ich dein Kind (falls du eins hast) auch einfach mal irgendwo gegen seinen Willen einsperren?
Nein, weil das eine kriminelle Handlung wäre. Du bist kein Lehrer.
Lehrer dürfen Kinder nachsitzen lassen und KInder sind dazu verpflichtet das Schulgelände dann nicht zu verlassen.
Als erzieherische Maßnahme ist die "Nacharbeit unter Aufsicht" in § 53 Abs. 2 SchulG genannt.
https://www.schulministerium.nrw/im-blickpunkt-unterricht - Unterpunkt "Nachsitzen"
Jo über Nachsitzen hat keiner gesprochen, dafür hast du ja richterweise die Rechtsgrundlagen genannt.
Jetzt kannst du bestimmt noch die dafür nennen, dass der Lehrer die Stunde beendet.
Ja du redest von wenigen Minuten.
Wenn ein Polizist eine Person durchsucht, aber nur für wenige Minuten, dann benötigt er dennoch eine Rechtsgrundlage.
Deine Argumentation macht keinen Sinn. Entweder benötigt man eine Grundlage oder eben nicht.
Der Lehrer hat die Aufsicht. Das gibt ihm das Recht.
Schüler haben kein Recht auf pünktliche Beendigung der Unterrichtsstunde.
Ja und so steht das es ihm das Recht gibt. Du tönst immer rum, aber ich lese keine Rechtsgrundlage in der steht „dem Lehrer obliegt es frei die Unterrichtszeit nach hinten zu verschieben“.
Kannst ja mal zeigen.
Zeige DU mir, daß die Klingel über dem Lehrer steht.
Schüler haben kein Recht auf pünktliche Beendigung der Unterrichtsstunde.
Wenn das einzige Punkt ist, den du nennen kannst, ohne auf meine Punkt einzugehen, dann haben wir uns wie viele vor dir festgefahren.
Du könntest mir auch einfach die Rechtsgrundlage hierfür zeigen, genau wie für das Nachsitzen.
Komisch das es hierfür eine Rechtsgrundlage gibt, wo Schule doch kostenlos ist. Da dürfte der Lehrer das ja einfach so bestimmen.
Blöd das es dort auf einmal eine Rechtsgrundlage gibt 🙂.
Wenn du dich näher mit dem Thema Grundrechtseingriff beschäftigt hast und verstanden hast, was das ist, kannst du dich gerne melden.
lg
Der Lehrer begeht keinen Grundrechtseingriff.
Du hast keine Punkte.
Schüler haben kein Recht auf pünktliche Beendigung der Unterrichtsstunde.
Zeige DU mir, daß die Klingel über dem Lehrer steht.
Der Lehrer begeht keinen Grundrechtseingriff.
Wie um alles in der Welt kommst du auf diese These?
Wieso sollte das keinen Eingriff darstellen.
Der Schüler hat einen Schulplan, in dem beispielsweise steht dass er am Montag von 08-13 Uhr Schule hat.
Die Schulpflicht bezieht sich also genau auf diese Zeit.
Wieso denkst du sollte der Lehrer ohne Begründung bis 13:15 Uhr Unterricht machen dürfen.
Die Zeiten werden durch das den Rektor bzw. das Schulamt bzw. sogar das Innenministerium vorgegeben. Wieso denkst das ein Lehrer darüber steht.
Und wieso denkst du, dass es kein Eingriff wäre, wenn ein Schüler der um 13:00 Uhr nach Hause dürfte erst eine viertel Stunde später gehen darf. Er wird also eine viertel Stunde außerhalb der vorgegebenen Schulzeit, gegen seinen Willen, festgehalten.
Erkläre mir bitte warum es keinen Eingriff darstellen sollte und komm mir bitte nicht mit „der Schüler hat kein Recht auf pünktliche Beendigung“. Doch natürlich hat er das. Sonst könnte ihn der Lehrer ja auch bis 22 Uhr festhalten, denn es gibt ja kein Recht auf pünktliche Beendigung.
Und nein, das wäre das gleiche. Auf die Länge kommt es net an.
Die Schulpflicht bezieht sich also genau auf diese Zeit.
Nein. Schulpflicht heißt, daß man in eine Schule gehen und am Unterricht teilnehmen muß.
Aus den Zeitangaben im Stundenplan leiten sich keine Rechte ab.
Wieso denkst du sollte der Lehrer ohne Begründung bis 13:15 Uhr Unterricht machen dürfen.
Wer sagt, daß es ohne Begründung ist?
Mit Sicherheit legt nicht der Lehrer als Person fest, welchen Umfang die Schulpflicht hat. Wenn du das denkst, hast du weniger Ahnung als geplant.
Ich glaube wir kommen hier zu keinem Ziel. Lassen wir es lieber.
Schulpflicht wird von der Bundesregierung festgelegt.
Der Lehrer hat die Pflicht zu unterrichten und er hat die Aufsichtspflicht. Nicht die Klingel!
Immer noch die Frage: "Haben die Schüler ein Recht auf pünktlichen Beginn und Ende der Stunde?"
Ich erkläre es dir nicht nochmal. Das habe ich in den Nachrichten davor ausführlich getan. Wenn du es danach nicht verstehst und immer nur die gleichen Fragen stellst, ohne antworten auf meine Fragen zu liefern, brauchen wir nicht weiterschreiben und dann kann ich dir leider auch nicht helfen.
Du hast gar nichts erklärt. Wovon leitest du ab, daß der Unterricht pünklich beendet sein muß?
Schulpflicht heißt, daß Kinder am Unterricht teilnehmen müssen und daß der Lehrer die Aufsicht über sie hat. Damit hat er das Recht in einem bestimmten Rahmen über sie zu bestimmen.
Ich habe gezeigt, daß es Schulen gibt, die das sogar in ihre Schulregeln schreiben.
dann kann ich dir leider auch nicht helfen.
Du mußt mir nicht helfen, du mußt dir selber helfen. Dir fehlt nämlich ein entscheidender Beleg. Wo steht, daß die Stundenplanzeiten verbindlich sind?
Kann es sein, dass Du Dich ein wenig durch das Forum provozierst?
Ich nehme Dir die Story in dieser Form nicht ab.
Aber generell darf der Lehrer das in Ausnahmen tun.
Die Klingel bzw die festgelegten Stundenpläne beenden den Unterricht. Mit Sicherheit kein eingebildeter Lehrer, der meint er könne so etwas entscheiden.
lg
Über das Ende einer Unterrichtseinheit entscheidet unabhängig vom Klingelzeichen nur die Lehrkraft.
Das ist die Schulordnung einer Schule. Mal abgesehen davon, können die da auch reinschreiben, das jeder Schüler pro Tag 1000000 Euro abgeben muss.
Machen muss er das trotzdem nicht. Genau wie in einer Hausordnung.
Das würde der Rechtslage widersprechen. Schule ist kostenlos.
Schüler haben kein Recht auf pünktliche Beendigung der Unterrichtsstunde.
Ja und warum gilt das GG nicht wenn etwas kostenlos ist? Muss man sich nur an Regeln halten wenn man dafür zahlt? Komische Auffassung.
das jeder Schüler pro Tag 1000000 Euro abgeben muss.
Das würde der Rechtslage widersprechen. Schule ist kostenlos.
Schüler haben kein Recht auf pünktliche Beendigung der Unterrichtsstunde.
Die Klingel bzw die festgelegten Stundenpläne beenden den Unterricht.
Ist das eine Meinung oder gibt es dafür einen Beleg?
Ja, er darf das. Wenn jemand sich nicht den hiesigen Gepflogenheiten anpassen kann, sollte er sich überlegen, ob es für ihn nicht sinnvoller ist dort zu leben wo er sich nicht anpassen muss. Ich müsste mich in anderen Ländern auch entsprechend anpassen, überall auf der Welt ist das selbstverständlich, warum sollte es hier anders sein.
Kannst du die rechtlich Begründung für einen derartigen Grundrechtseingriff liefern? Das ist nichts anderes als ein Festhalten gegen den Willen und hierfür benötigt es Rechtsgrundlagen.