Lehrabschlussprüfung ohne Lehre?
Hallo! Ich (bin 18 Jahre alt)mache derzeit eine Ausbildung als Einzelhandelskauffrau (2. Lehrjahr in Österreich), aber ich kann nicht mehr weiter. Ich werde (alle Mitarbeiterinnen im Handel eigentlich) angeschrien von Kunden, auch persönliche Sprüche hinterlassen viele Kunden. Ich fühle mich wirklich als Diener von Kunden. Weine auch deswegen sehr oft. Nun möchte ich die Lehre nicht mehr weitermachen aber ich finde es auch schade da ich ja eigentlich nur 1 Jahr vor mir habe. In der Berufsschule wurde uns gesagt, wenn man 1.5 Jahr die Lehre gemacht hat und gekündigt wurde oder halt selbst sich der Lehrling kündigt, darf man trotzdem in die Berufsschule gehen und die Lehrabschlussprüfung absolvieren. Meine Frage wäre, stimmt das wirklich?
4 Antworten
Selbst wenn das möglich ist, empfehle ich Dir, die Lehre zu beenden. Du kannst sehr viel für Dich lernen und vor allem, Du stehst vor Dir selbst gut da. Vielleicht findest Du jemand, der Dich coached und ein wenig unterstützt. Versuche doch mal solch eine Kreatur zu verstehen und für Dich zu gewinnen. Viel gewinnst Du mit einem gestärkten Selbstbewusstsein.
Dazu empfehle ich Dir jeden Abend 5 Erfolge aufschreiben und 3 Gründe für Dankbarkeit.
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Wenn Du es schaffst, Entertainer zu sein, und die Kunden nur zu Dir kommen wollen, hast Du es geschafft. Dann hast Du den Spieß umgedreht. Ich wünsche Dir von Herzen allen Erfolg.
In meiner Lehrzeit hatte ich den Vorteil, daß die Kunden etwas von mir wollten.
Also bitte erst Zuckerbrot und dann Peitsche. 😉
Hallo,
nach Kündigung einer Lehre ist man berechtigt die Lehre fertig zu machen und auch zu der LAP anzutreten.
Rede am besten mit deinem Klassenvorstand darüber, die wissen meist bescheid und helfen gerne weiter.
Vielleicht findest du ja da deine Antwort
Ich würde mit der Schule reden. Sie sollen Dir helfen einen neuen Lehrbetrieb zu suchen.