LED kennzeichenbeleuchtung ABE notwenig?

5 Antworten

Alles was im Straßenverkehr irgendwie verwendet wird, benötigt eine Zulassung..... Leuchtkörper dürfen zb andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden oder in sonst einer Art u. Weise behindern oder gefährden. Um das sicherzustellen gibt es eine ganze Menge Verordnungen allein für die Fahrzeuge und deren Bauteile. Alles was am Kfz verbaut wird, und für das der Autohersteller keine Zulassung bereitstellt muss vom Hersteller des Anbauteils eine Zulassung durchlaufen oder von einem TÜV Ingenieur einzeln begutachtet und genehmigt werden. Falls der Hersteller eine Allgemeine- Betriebs- Erlaubsnis (ABE) bereitstellt, dürfen die Lampen unter Beachtung der Angaben in der ABE im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.
Werden Bauteile ohne Genehmigung im öffentlichen Straßenverkehr benutzt, verliert das ganze Fahrzeug dadurch unter Umständen seine gesamte Zulassung und damit den Versicherungsschutz sowie zb. bei Leistungsänderungen des Motors sogar die für das Fahrzeug entsprechende Fahrerlaubnisverordnung (Fahren ohne Fahrerlaubnis)
Da es bei Veränderungen am Fahrzeug sehr leicht in Straftatbestände geht, sollte man sich tunlichst hüten Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen ohne sicherzustellen, das dadurch das Fahrzeug auch weiterhin im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf.

Soweit ich weiß, ist aber nicht zwangsläufig eine ABE erforderlich wenn auf dem Sockel des Leuchtkörpers das E in einem Kreis graviert ist. Eine Anfrage beim TÜV gibt darüber kostenlos eine Antwort.

Wie RudiRatslos schon geschrieben hat, müssen alle Beleuchtungseinrichtungen, die am Auto verwendet werden, geprüft sein. Dabei wird dann untersucht, ob. z.B Scheinwerfer die Strasse hell genug ausleuchten, dass sie nicht blenden usw. Bei Rückleuchten und auch der Kennzeichenbeleuchtung wird geprüft, dass in einer bestimmten Entfernung zum Fahrzeug eine bestimmte Helligkeit vorhanden ist, so dass die Erkennbarkeit gegeben ist, das Licht aber auch nicht zu hell leuchtet.

Diese Prüfung erfolgt mit der Lampe (in deinem Fall ist das die Kennzeichenbeleuchtung) in Verbindung mit einem Leuchtmittel ('Birne'). Nutr diese Kombination ist zugelassen.

Wenn du da jetzt eine LED einsetzt, ist nicht gewährleistet, dass die Kennzeichenbeleuchtung den Vorgaben entspricht. Das ist also nicht erlaubt.

Wenn du die gesamte Kennzeichenbeleuchtung gegen eine mit LED's austauschst, muss diese Beleuchtung ein Prüfzeichen haben. Das meinst du wahrscheinlich mit ABE.

Nun ist das bei einer Kennzeichenbeleuchtung nicht so dramatisch. Beim Rücklicht (zu dunkel = schlechte Erkennbarkeit, zu hell = vom Bremslicht nicht zu unterscheiden) wäre das schon schlimmer.

Nur wird eben nicht zwischen 'wichtiger' und 'unwichtiger' Beleuchtung unterschieden. Deshalb muss jegliche Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug typgerpüft worden sein und darf auch nicht verändert werden ( z.B. 'Birne' raus, LED rein).

ABE ist eine allgemeingültige Abkürzung für die Allgemeine Betriebserlaubnis nach § 20 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). 

Die brauchst du da wenn du ohne die Kontrolliert wirst es ziemlich teuer werden kann.

Und alles was an einem Auto extra verbaut wird muss kontrolliert werden und im Deutschen Straßenverkehr zugelassen sein.

So wie du meinst es sei egal ob weiße oder gelbe leds an den Kennzeichen ist es nicht. Da wenn das licht zu grell ist es den anderen autofahrer täuschen kann...

Also lieber doch mit zulassung als am ende noch den schein abgeben zu müssen

was verwendet werden darf steht alles in der STVZO.falls es gelbe mit ABE gibt oder der tüv sie einträgt bist auf der sicheren seite.ABE ist allgemeine betriebserlaubnis und muss mitgeführt werden

Alles Quatsch! Wenn die LEDs schön hell sind, wird es bei keiner HU oder sonstwo beanstandet. Ich selbst fahre seit 3 Jahren mit LEDs in Stand-, Rück- und Kennzeichenbeleuchtung