Alles was im Straßenverkehr irgendwie verwendet wird, benötigt eine Zulassung..... Leuchtkörper dürfen zb andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden oder in sonst einer Art u. Weise behindern oder gefährden. Um das sicherzustellen gibt es eine ganze Menge Verordnungen allein für die Fahrzeuge und deren Bauteile. Alles was am Kfz verbaut wird, und für das der Autohersteller keine Zulassung bereitstellt muss vom Hersteller des Anbauteils eine Zulassung durchlaufen oder von einem TÜV Ingenieur einzeln begutachtet und genehmigt werden. Falls der Hersteller eine Allgemeine- Betriebs- Erlaubsnis (ABE) bereitstellt, dürfen die Lampen unter Beachtung der Angaben in der ABE im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.
Werden Bauteile ohne Genehmigung im öffentlichen Straßenverkehr benutzt, verliert das ganze Fahrzeug dadurch unter Umständen seine gesamte Zulassung und damit den Versicherungsschutz sowie zb. bei Leistungsänderungen des Motors sogar die für das Fahrzeug entsprechende Fahrerlaubnisverordnung (Fahren ohne Fahrerlaubnis)
Da es bei Veränderungen am Fahrzeug sehr leicht in Straftatbestände geht, sollte man sich tunlichst hüten Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen ohne sicherzustellen, das dadurch das Fahrzeug auch weiterhin im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf.

Soweit ich weiß, ist aber nicht zwangsläufig eine ABE erforderlich wenn auf dem Sockel des Leuchtkörpers das E in einem Kreis graviert ist. Eine Anfrage beim TÜV gibt darüber kostenlos eine Antwort.

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