Leben nach dem Knast?

1 Antwort

Ich hatte mal eine ErsatzFreiheitsStrafe (oder kurz EFS wegen einer nicht wirklich großen Sache) und nach einer solchen geht das Leben im Prinzip normal weiter. Die Wohnung wird einem in der Regel nicht gekündigt, sofern die Strafe nicht allzu lang ist und daher die Mietschulden nicht zu hoch werden. Laufende Kosten wie für Wasser, Strom, Gas und so weiter können in der Regel ausgesetzt werden, wenn man Einzelmieter ist und daher in der Wohnung in dieser Zeit kein Verbrauch ansteht. Eine EFS kann man in der Regel auch abbezahlen, anstatt ins Gefängnis zu gehen. Der Betrag pro Tag (Tagessatz) resultiert dabei aus dem entsprechenden Einkommen beträgt aber mindestens um die 10 Euro pro Tag. Ebenso kann man eine EFS auch über Sozialstunden ableisten, wobei dann 6 Sozialstunden pro Tag gelten. Auch im Gefängnis kann man durch Sozialarbeit von täglich 6 Stunden die Haftzeit um je einen Tag verkürzen und für jeweils 2 Wochen ohne Ausfall eine Verkürzung um einen weiteren Hafttag. Die Möglichkeiten, die EFS abzuleisten oder zu verkürzen gelten aber eben nur für Ersatzfreiheitsstrafen, nicht aber für andere Haftstrafen. Je nach Dauer einer Haftstrafe kann es nach der Entlassung aus dem Gefängnis leichter oder schwerer fallen, wieder im freien Leben Fuß zu fassen - und natürlich spielt auch die eigene Einstellung dabei eine maßgebliche Rolle. 


Unholychar 
Beitragsersteller
 10.05.2016, 17:53

Cool, danke dir erstmal.

Ich kenne das ganze nur aus Filmen in denen die Insassen entweder zur Familie oder zu Freunden gegangen sind und bei denen gewohnt haben. Aber was ist wenn man, als Beispiel, für einen langen Zeitraum sitzt und rein gar nichts hat, wird man dann Vermittelt (ähnlich wie das Jobcenter das man eine eingegrenzte Wahl hat) oder darf man frei wählen?

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JTKirk2000  10.05.2016, 18:04
@Unholychar

Ich weiß nur, wie es bei mir damals war und ich war "nur" ein paar Monate im Gefängnis. Soweit ich weiß, kann man nach der Entlassung zum Jobcenter gehen, idealerweise sogar noch vor der Entlassung mit Hilfe des Sozialarbeiters einen Antrag auf Bewilligung für Hartz IV stellen, mit dem Vermerk, dass es eilig ist. Da eine Überweisung dann eventuell, wenn man dann entlassen ist, zu lange dauern könnte, um über die Runden zu kommen, ist auch in einem solchen Fall möglich, dass man im örtlichen Jobcenter das Geld auszahlen lassen kann, beispielsweise um laufende Kosten zu begleichen. Außerdem ist man, wenn man dann wieder beim Jobcenter ist, ebenso verpflichtet, wieder nach Arbeit zu suchen, es sei denn man hatte zuvor einen Job und der vorherige Arbeitgeber so überaus kulant, und nimmt einen wieder an. Dann dient das Geld vom Jobcenter sozusagen als Notüberbrückung, bis man wieder Lohn erhält.  

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