Leasingvertrag - Überführungskosten gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers in Rechnung stellen?
Person A hattte einen Totalschaden an seinem PkW - Person B ist ihm reingefahren. Die Schuldfrage ist eindeutig geklärt, Person B hat die Alleinschuld.
Person A möchte nun statt ein Auto zu kaufen ein KfZ leasen. Es würden knapp 1000 Euro an Überführungskosten anfallen.
Frage: Muss die KfZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers (Person B) die Überführungskosten des Leasingfahrzeugs (sind im Leasingvertrag ausgewiesen) übernehmen? So wie die KfZ-Haftpflichtversicherungen des Unfallverursachers auch immer die PkW-Neuanmeldekosten, Kosten für neue KfZ-Kennzeichen, ... übernimmt.
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Walum/1655920791624_nmmslarge__851_82_985_985_4a67406e99a48cd4241a13a2f05fc6da.png?v=1655920792000)
Nein, die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt Dir nur den Zeitwert Deines Autos zum Zeitpunkt vor dem Unfall aus.
Was Du dann mit der Kohle machst, ist Dein Problem.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Turboland/1718271660044_nmmslarge__0_310_1477_1476_ac7164c36225ce4a9ad4a30f357297d0.jpg?v=1718271660000)
Bei Abrechnung auf Gutachten Basis gibt es keine Zulassungskosten, auch keine Nutzungsausfallentschädigung, auch keinen Leihwagen.
Nein definitiv falsch!: Die gegnerische Versicherung zahlt nicht nur den Restwert aus. Sondern definitiv auch die Kosten für die Neuanmeldung eines KfZ bei der Zulassungstelle, Kosten für KfZ Kennzeichen, Nutzungs-Ausfallentschädigung bzw. Leihwagen für eine bestimmte Zeit, Kosten für Dekra Restwertgutachten.