Leasing Auto veränderung?
Ich werd mir in die nächsten 2 Wochen ein Leasing Auto holen. Einen 114d Diesler als Erstauto.
Meine Frage, darf ich an dem Auto Optisch etwas verändern (andere Felgen, Frontlippe, Spiegel, Spoilerlippe, usw) oda is das nicht erlaubt bzw. wird die Leasingfirma ein Problem damit haben?
Danke im Vorraus
Lg Kilian
2 Antworten
Man darf ein Leasingfahrzeug schon zum Teil verändern aber nur mit optischen Teilen die sich kpl. wieder vor der Abgabe rückstandslos Entfernen lassen. Also musst du aufpassen was du dir dran klatschen möchtest. Auch andere Rad/Reifenkombinationen darfst du fahren soweit sie zulässig sind. Technische Eingriffe in die Karrosserie, den Innenraum und ein Motortuning sind jedoch nicht Erlaubt. Und bevor man etwas macht wäre es klüger mit dem Leasinggeber Kontakt aufzunehmen. Der sagt dir dann im Zweifel was du darfst und was nicht.
Wie sieht das mit der TÜV Eintragung aus? Beim Leasing bekommt man ja nur die Zulassung und keine COC Papiere.
Ich würde gerne eine Spoilerlippe bei einen CLA coupe montieren.
Danke
Es gibt ja verschiedene Leasingarten. Meistens ist das ja so das man nach einer bestimmten Zeit - in der Regel 24 oder 36 Monate - die Fahrzeuge tauscht und ein neues bekommt. Das war damit gemeint. Und auch wenn dir am Ende das Fahrzeug gehört, bis zum letzten Tag gilt der Leasingvertrag und die Vorgaben was Veränderungen betrifft.
"aber beim Leasing zahle ich ja 5 Jahre ab bis zum Verlaufspreis und dann gehört der Wagen ja sozusagen mir" - Wo hast du das denn her ? Du mietest das Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum. Mehr erst mal nicht. Ausserdem sind 5 Jahre Leasing völlig unrentabel.
Mache dih also erst mal vertraut mit Leasingverträgen bevor du an Fahrzeugveränderungen denkst.
Kannst du den Wagen vor Abgabe wieder zurück in den perfekten Auslieferungszustand setzen ?
Ja ? Dann geht das.
Nein, weil z.B. Löcher gebohrt werden oder die Teile anders bearbeitet werden ? Dann geht es natürlich nicht.
ok super danke, aber beim Leasing zahle ich ja 5 Jahre ab bis zum Verlaufspreis und dann gehört der Wagen ja sozusagen mir. Oder meinst du, wenn ich das Leasing abbreche?