Laut AGB : "09. Im Studio wird ausschließlich Deutsch gesprochen"?
Hi zusammen,
wollte mich gerade bei einem neuen Fitnessstudio anmelden und bin über die obige Klausel in den AGB gestolpert.
Aus dem Bauchgefühl heraus würde ich sagen, das ist offener Rassismus / Diskriminierung und das beißt sich mit dem Grundgesetz (Nicht zulässige Benachteiligung aufgrund von Sprache, Religion, Herkunft o.ä.) und meinem persönlichen (subjektiven) Rechtsempfinden.
Ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Die Frage ist nicht: "Findet Ihr das gut?" / "Fühlt Ihr euch unwohl, wenn Menschen eine andere Sprache im Fitnessstudio sprechen?" etc. sondern mir geht es um den rein rechtlichen Aspekt.
Die Frage ist:
"Ist das rechtlich in Ordnung, dass ein Fitnessstudio-Betreiber solch eine AGB im Vertrag führt?"
Danke vorab.
VG Marcel
5 Antworten
Man könnte das auch als Schutz für die Kunden betrachten:
Gerade in einem Fitneßstudio soll nicht in Fremdsprachen über das Aussehen anderer Kunden offen laut gelästert werden können oder man soll sich nicht offen über andere Kunden lustig machen - oder es sollen sexuelle Anspielungen verhindert werden...
Ggf. will man solche verbalen Auswüchse dadurch verhindern, damit die "Übeltäter" dann entfernt werden können...
Ja - ist vielleicht in den AGB unglücklich formuliert - ist ja nur eine These von mir...
Es ist aber nicht unüblich, daß man sich, sofern mehrere Sprachen aufeinandertreffen, sich auf eine Sprache einigt, damit jeder versteht, was der andere sagt (z. B. auch im Arbeitsleben oder in geselliger Runde).
Es kann sich natürlich auch um eine "reichsdeutsche Leibesertüchtigungseinrichtung" handeln...
"Reichsdeutsche Leibesertüchtigungseinrichtung". Da wird der eine Arm dann deutlich mehr trainiert als der andere XD.
Danke dir auf jeden Fall für deinen Input. Werde noch ein wenig grübeln. Werde das Fitnessstudio nächste Woche selbst mal auf die Intention ansprechen und dann die Entscheidung für oder gegen eine Mitgliedschaft fällen.
Antwort kam schnell. Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen.
"Grundsätzlich ist die Vertragssprache ja schon Deutsch. Die „Fachkenntnis“ Deutsch ist darüber hinaus bei uns erforderlich um Unterweisungen an Geräte, sowie wichtige Sicherheits- sowie Hygienebestimmungen, zu allen Zeiten und von jeden Mitarbeiter ohne Verständnisprobleme weitergeben zu können. Allein schon der Sicherheit wegen.
Darüber hinaus fühlt sich niemand unwohl, weil man vielleicht mal denkt eine zeitgleich anwesende Gruppe die nach einem Witz, den man nicht versteht lacht, lacht über einen.
Kommt im Studio bei unseren Mitgliedern gut an und wir haben eine echt gute harmonische Atmosphäre wo sich jeder wohlfühlt."
Auch in dieser Konstellation fände ich "Verständnis der deutschen Sprache wird aufgrund x,y,z vorausgesetzt" nachvollziehbar.
Aber es scheint dem Betreiber tatsächlich um darum zu gehen, dass nicht die Vermutung entstehen kann, dass einer über den anderen lästert.
Im Zweifel gegen den Angeklagten.
Fazit: Ich werde nicht Mitglied und wende mich im nächsten Schritt an eine Rechtsinstanz. Erste Rücksprache mit einem angehenden Juristen kam auch zu dem Schluss, dass das eine nichtige Klausel ist.
Nein, das finde ich nicht gut, und so ein Studio würde ich auch nicht aufsuchen. Der Studiobetreiber kann die Kunden darauf aufmerksam machen, dass die Anleitungen für die Übungen nur in Deutsch geschehen können, aber ob zwei Italiener oder Türken oder Patagonier untereinander ihre Sprache sprechen, hat er nicht zu verbieten.
Die Benachteiligung wegen fehlender Fähigkeiten ist erlaubt.
Das bezieht sich dann auch auf die sprachliche Fähigkeit?
Na, siehst du ja unten in diesem link. Hier darf auch nur Deutsch geschrieben werden.
Verstößt wohl gegen das AGG, aber ist an der Grenze.
Und da fragst du in diesem rassistischen Forum nach?
Zitat aus den Richtlinien:
Achte deshalb darauf, Deine Fragen möglichst präzise, verständlich und auf Deutsch an unsere Community zu richten.
Bei uns sollen alle Beiträge auf Deutsch geschrieben werden.
Spannender Ansatz. Könnte ich dann im nächsten Schritt soweit gehen, Leute Gesprächsthemen zu verbieten, durch die diese sich Dritte gestört fühlen? D.h. Politik, Krieg, Nachrichten o.ä. Mir erschließt sich der Unterschied noch nicht so ganz. Auf welcher Grundlage hört mir der dritte denn überhaupt zu während ich mich mit meinem Freund z.B. auf Englisch unterhalte. Darf ich dem anderen dann das Zuhören verbieten?
Stimme dir zu, dass man nicht in einem Fitnessstudio über das Aussehen anderer lästern soll. Warum das allerdings das mit der Sprache zusammenhängt erschließt sich mir nicht.
Einen Absatz wie "Kommentare über das Aussehen anderer Kunden in jedweder Sprache können zum Ausschluss aus dem Fitnessstudio führen" fände ich unstrittig.