Längeres Aufhalten auf dem Gehweg erlaubt?

5 Antworten

Gehst du vom Schulgelände in der Pause, dann bist du nicht versichert, wenn dir was passieren sollte.

Aber irgendwie seltsam, in meiner Schulzeit ging man vom Pausenhof um zu rauchen, heute geht man vom Pausenhof um keine Maske zu tragen.

Im Grunde kannst du auf den Gehsteig rumstehen so lange du willst. Dafür gibt es erst mal kein GEsetz. Zumindst darfst du dass wenn du niemanden behinderst oder belästigst. Von daher hat der Lehrer unrecht.

Nur weiß ich nicht wie das mit dem Verlassen des Schulgeländes bei euch ist. Das nämlich kann durchaus verboten sein.

Und noch was: Stell dir vor alle machen das. Wo bleibt dann noch der Sinn mit den Masken?


Erdnussflip007 
Beitragsersteller
 27.10.2020, 09:06

Bei uns ist das zum Glück das Verlassen des Schulgeländes für die Oberstufe erlaubt. Das mit dem Sinn der Maske hab ich mich aber auch schon gefragt. Ich persönlich halte mich dann zwar nur in der Nähe von meinen Freunden, mit denen ich mich sowieso immer treffe, auf aber grundsätzlich ist das natürlich schon fraglich das tragen von Maske nur in der Schule verpflichtend zu machen.

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Da kannst du dich solange aufhalten wie du möchtest gibt kein Gesetz welches das verbietet. Ausserdem ist das tragen der Maske wenn man draußen unterwegs ist absolut Schwachsinnig ergibt für mich keinen Sinn, in Gebäuden wo sich viele Leute befinden okay aber draußen kann ich nicht nachvollziehen.

von wegen das wäre ein öffentlicher Weg und deswegen dürfte man sich da nicht über längere Zeit aufhalten.

Das ist kompletter Blödsinn, es gibt keine gesetzliche Bestimmung die den Aufenthalt im öffentlichen Raum in irgendeiner Weise beschränkt.

Ja, das stimmt, das Schulgelände darf während der Pausenzeit nicht verlassen werden. Ich glaube aus versicherungstechnischen Gründen


Artus01  27.10.2020, 07:56

Das beantwortet die Frage nicht.

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windsbraut0307  27.10.2020, 08:01
@Artus01

doch, denn genau darauf zielt die Anweisung des Lehrers ab und nicht etwa auf das Recht öffentlichen Raum zu nutzen.

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Artus01  27.10.2020, 08:04
@windsbraut0307

Das ist ebenfalls Unsinn, denn dann hätte der Lehrer das auch gesagt und hätte sich den Blödsinn mit der Aufenthaltsbegrenzung sparen können.

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windsbraut0307  27.10.2020, 08:05
@Artus01

ich glaube eher, du hast die Aussage des Lehrers nicht verstanden und auch der Fragesteller offenbar nicht.

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Artus01  27.10.2020, 08:12
@windsbraut0307

Sorry, aber wenn man hier Antwortet sollte man sich auf das beschränken was in der Frage steht und nicht auf irgendwelche Mutmassungen die man selber hat. Ist einem nicht klar was gefragt wurde, antwortet man entweder gar nicht, oder klickt auf "Nachfrage stellen" und fordert genauere Infomationen an. Mit allen anderen Vorgehendsweisen verunsichert man den Fragesteller nur.

Aber mach Dir nichts draus, was Du gemacht hast ist eine der grössten Unsitten hier, Du bist also nicht alleine.

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windsbraut0307  27.10.2020, 08:14
@Artus01

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich die Frage richtig, verstanden habe, aber der Fragesteller die Aussage des Lehrers, genau wie du falsch interpretiert hat.

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Artus01  27.10.2020, 10:00
@windsbraut0307

Du unterstellst dem Fragesteller irgendwas und es gibt keinerlei Veranlassung dazu.

Interessant ist dazu dann auch noch der Kommentar des Fragestellers weiter oben.

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