Ladendiebstahl was soll ich nun tun bitte um Rat?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

erstmal: Mach dir nicht so einen Kopf um dich Sache, da bist du weder die erste noch wirst du die letzte sein, der das passiert.

Kurz der erhobene Zeigefinger: "Diebstahl ist nicht gut, das siehst du selber ein und damit hat sich meine Moralpredigt erledigt."

Jetzt zu deinem Problem:

Du hast vermutlich ein Hausverbot bekommen und wurdest wegen Diebstahl angezeigt.

Du wirst die Bearbeitungsgebühren bzgl. des Ladendiebstahls zahlen müssen (hast du evtl. schon getan).

Mit was musst du von Seiten der Polizei rechnen?

Je nachdem welche Staatsanwaltschaft für deinen Bereich zuständig ist, wird bei einem Ladendiebstahl, wenn der Täter geständig war, nicht einmal mehr eine Vernehmung durchgeführt (diesbezüglich haben wir spezielle Formblätter...). Kann natürlich sein, dass das in deinem Bezirk anders gehandhabt wird.

In diesem Fall wirst du entweder zur Polizei vorgeladen oder erhälst einen "schriftlichen Äußerungsbogen Beschuldigter". Auf letzteren kannst (musst du aber nicht) einfach per Brief antworten. Zu einer (polizeilichen) Vorladung hast du ebenfalls das Recht zu erscheinen, aber auch hier besteht keine Pflicht. Wenn du noch was zur Sache angeben willst ist es halt sinnvoll, diese Vorladung anzunehmen. Was du auf keinen Fall machst: Irgend welche früheren Diebstähle zuzugeben! Diese können dir nicht nachgewiesen werden, also weckst du auch keine schlafenden Hunde!

Nach Abschluss der Ermittlungen (was in dem Fall ja schnell geht, da keine Ermittlungen außer ggf. deiner Vernehmung notwendig sind), wird die Anzeige zur Staatsanwaltschaft geschickt. Ob das Verfahren eingestellt wird, kann dir hier keiner beantworten, da wir nicht wissen, wie das bei der für dich zuständigen Staatsanwaltschaft gehandhabt wird. In der Regel wird ein Ladendiebstahl bei einem Erstverstoß eingestellt... gerade bei Geringwertigkeit, so wie in diesem Fall.

Sollte die Anzeige jedoch nicht eingestellt werden, geht es wie folgt weiter:

Da du 18 bist, könnte bei dir bereits das Erwachsenenstrafrecht angewandt werden. Wahrscheinlicher ist jedoch (diese Möglichkeit besteht bei Heranwachsenden bis 21 Jahren), dass das Jugendrecht angewandt wird. Das heißt, dass die zu erwartende Strafe maximal einige wenige Sozialstunden sein werden (ich tippe mal auf ~10-20)

Dass du keine Diebstähle mehr begehn sollst in der Zukunft ist denk ich eh klar (auch aus der Sicht rechtlicher Konsequenzen)...

Alles Gute

Beste Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Lilii3456 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 20:31

Vielen vielen Dank für diese hilfreiche und ausführliche Antwort

der Warenwert beim diebstahl betrug 70 Euro ungefährt

der dedektiv meinte ich solle mir keine Gedanken machen und eine etwas daraus lernen

ich hoffe die Dinge ich davor mitgenommen habe aus anderen Läden (wo es nicht zu einer Anzeige kam oder zum erwischen)

kommen da nicht mit ins Spiel

auf jeden Fall bereue ich das alles sehr und merke es jetzt aus was für einem Teufelskreis ich eigentlich raus genommen worden bin

nochmals vielen dank

was denkst du eigentlich?

in den anderen Läden gibt es ja auch Kameras und co aber dennoch wurde ichbnicht erwischt, denkst du das wird Konsequenzen mit sich ziehen ?

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Grinzz  06.08.2019, 20:39
@Lilii3456
in den anderen Läden gibt es ja auch Kameras und co aber dennoch wurde ichbnicht erwischt, denkst du das wird Konsequenzen mit sich ziehen ?

Ich wurde zwar nicht gefragt, aber ich lasse mich dazu auch mal aus.

Ich denke, dass daraus eher keine Konsequenzen erwachsen. Abgesehen davon, dass die Videoaufnahmen schon ziemlich zeitnah gelöscht werden müssen, wenn der Diebstahl nicht bemerkt worden und die Szenen extra abgrspeichert wurden, nützt dem Laden keine Aufzeichnung auf der eine unbekannte Person etwas klaut. Wenn die Person mal wieder käme und erkannt würde, dann könnte man versuchen da etwas zu veranlassen. Aber ansonsten zeigen viele Läden so etwas gar nicht erst an - also gegen eine/n Unbekannte/n.

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Dommie1306  06.08.2019, 22:54
@Lilii3456

70 € sind nicht mehr geringwertig... aber würde dennoch eher auf eine Einstellung als auf Sozialstunden tippen.

Kleiner Tipp: Schreib einen Entschuldigungsbrief an den Filialleiter deines "Tatortes"... und wenn du tatsächlich nochmal angehört werden solltest, kannst du auf diesen Brief verweisen (Reue zeigen und so...)

Schließe mich da Grinzz an: Was bringt einem Laden, dass er eine Videoaufzeichnung von dir hat, wie du was mitgehen lässt? Wenn dir nicht zufällig dein Name, Geburtsdatum und Adresse auf die Stirn tätowiert ist, dürfte die Antwort sein: Gar nichts!

Ich muss einfach fragen: Was studierst du? Sag bitte nicht Jura :D:D:D:D:D:D

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Lilii3456 
Beitragsersteller
 08.08.2019, 13:10
@Dommie1306

Dankeschön .. :)

ich dachte jetzt vllt könnten Sie etwas tun oder Anzeige erstatten da ich ja mit der Karte gezahlt hatte

oder etwas zurückgegeben habe und dann unterschrieben habe

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Lilii3456 
Beitragsersteller
 08.08.2019, 18:21
@Lilii3456

Ich wollte mich noch einmal bedanken bei dir

@dommie1306

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Grinzz  06.08.2019, 20:31

Sehr gut, vollständig und gut verständlich! Eine tolle Antwort! Nur eine Frage bleibt bei mir: Bei welcher StA bist du denn? ;-)

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Grinzz  06.08.2019, 20:41
@Lilii3456

Oh, das war ernst gemeint!

Die Antwort ist vollkommen korrekt. Das ist gut und kommt hier nicht allzu oft vor. Ich freue mich jedes mal, wenn ich eine gut verständliche, korrekte und vollständige Antwort lese! Deshalb teile ich das auch gerne mit.

Und die Frage interessiert mich tatsächlich :-)

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Lilii3456 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 20:47
@Grinzz

Ich weiß ja noch garnicht wer mein StA ist :/

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Lilii3456 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 20:50
@Lilii3456

Oder meinst du aus welchem Bundesland vlt. ?

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Grinzz  06.08.2019, 20:50
@Lilii3456

Entschuldige: Meine Frage ging auch an Dommie1306. Er sprach davon, dass es bei ihm entsprechende Formulare gäbe. Daher mein Interesse bei welcher Staatsanwaltschaft er denn ist ;-)

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Lilii3456 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 20:52
@Grinzz

Oh oki :)) vielen vielen Dank noch einmal

es tut gut nicht abgestempelt zu werden von euch sondern einfach Hilfe zu bekommen ..

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Dommie1306  06.08.2019, 22:41
@Grinzz

Nix StA, KriPo... das sind Erfahrungswerte nach einigen (vielen) Jahren Straßendienst (buhu, ich bin alt :-(

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Lilii3456 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 23:11
@Dommie1306

@Dommie1306

vielen vielen Dank auch an dich :)) wenn es Menschen wie euch nicht gäbe dann Bestände die Welt nur aus Hass ..

ich bin echt froh solche Ratschläge bekommen zu haben denn ich weiß ja wie schlecht das war was ich getan habe ..

nochmals vielen Dank

und eine schöne Nacht wünsche ich

übrigens auch an dich @Grinzz

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Lilii3456 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 23:33
@Lilii3456

Zu deiner Frage @Dommie1306

habe sie erst jz richtig gelesen tut mir leid ://

ich studiere zum Glück nicht Jura

hatte mal das Vergnügen ein Modul in Rechtswissenschaften zu belegen

und es war der Horror :D

ich studiere Lehramt für Iss und Gym :))

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Dommie1306  07.08.2019, 17:39
@Lilii3456

Eine diebische Lehrerin? Vorsicht zwecks Verbeamtung... da machen sich vorstrafen nicht besonders gut!

hatte mal das Vergnügen ein Modul in Rechtswissenschaften zu belegen
und es war der Horror :D

Glaub ich gern :D:D:D:D

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Lilii3456 
Beitragsersteller
 07.08.2019, 20:31
@Dommie1306

Ich hoffe das kommt nicht ins Führungszeugnis ..

der Wert von 70 Euro ist ja nicht wenig ..

was denkst du ?

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Lilii3456 
Beitragsersteller
 07.08.2019, 20:35
@Lilii3456

ich möchte noch einmal die Tat an sich erklären ..

habe Etiketten abgemacht in einem Laden und wurde dann erwischt es waren 70 Euro wahrenwert ungefähr

ich bereue das alles so sehr ... wie dumm kann man nur sein..

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Lilii3456 
Beitragsersteller
 07.08.2019, 20:38
@Lilii3456

Ahso und noch etwas bei den davorigen malen musste in denen ich mal was mitgehen lassen habe

habe ich Sachen zurück gegeben und musste unterschreiben

wurde dennoch nicht erwischt

denkst du es kann was passieren ?

ich weiß seit gestern nerve ich dich damit aber ich hoffe doch sehr du antwortest mir..

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Dommie1306  08.08.2019, 01:42
@Lilii3456

Das kommt nie und nimmer ins Führungszeugnis. Dafür müsstest du zu 90 Tagessätzen oder zu 3 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt werden. Never ever bei einem Ersttäter.

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Dommie1306  08.08.2019, 01:43
@Lilii3456

Nein, da dürfte nichts passieren. Die Polizei hat davon ja keine Kenntnisse. Wo kein Kläger, da kein Richter.

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Lilii3456 
Beitragsersteller
 08.08.2019, 13:15
@Dommie1306

Danke nochmals :))

ich hatte jetzt nur Angst dass die eventuell Anzeige erstatten können da ich ja bevor ich etwas mitgehen lassen habe, auch etwas mit der Karte gezahlt habe und unterschrieben habe

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Lilii3456 
Beitragsersteller
 27.08.2019, 10:52
@Dommie1306

hey nach 3 Wochen stille .. habe heute den Brief bekommen von der Polizei in zwei Wochen kann ich dort hingehen und eine Aussage tätigen ..

was sollte ich da genau sagen ?

Das davor wo mich niemand vor Ort erwischt hat nicht zugeben oder ?

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Lilii3456 
Beitragsersteller
 27.08.2019, 14:58
@Lilii3456

Könntest du mir vlt noch einmal behilflich sein.. bin mir sicher es nervt dich mittlerweile..

@Dommie1306

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yokonamasaki  05.02.2022, 12:22

hallo dommi,

mir ist genau das passiert was dem fragesteller passiert ist. ich wollte dich fragen ob du den einen anwalt für so ein delikt nehmen würdest/dazu raten würdest einen zu nehmen. ich wollte dich ebenfalls fragen ob du beim äußerungsbogen die tat zugeben würdest. als die polizei bei uns im laden eingetroffen ist haben wir die aussage verweigert und wir haben auch nicht vor zu einer vorladung zu gehen falls wir zu einer eingeladen werden. wir haben uns überlegt zu sagen dass wir die ware letztendlich doch bezahlen wollten da wir ein schlechtes gewissen hatten aber die filialleiterin uns das nicht hat machen lassen sondern uns direkt mit ins büro genommen hat. und die letzte frage (tut mir leid für die ganzen fragen): wie bekommt man die strafe (geldstrafe, sozualstunden..) mitgeteilt? per post oder muss man tatsächlich beim gericht auftauchen?

vielen dank im voraus!

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Dommie1306  05.02.2022, 17:06
@yokonamasaki

Hallo,

ich darf keine Rechtsberatung geben.

Meine persönliche Meinung ist, dass ein Anwalt bei einem Ladendiebstahl unnütz ist, da die Sachlage sehr klar ist.

Zum ganzen Rest kann man nichts sagen, ohne ein paar Hintergrundinformationen zu haben: Ersttäter, Warenwert, Alter?

wir haben uns überlegt zu sagen dass wir die ware letztendlich doch bezahlen wollten

Irrelevant...

wie bekommt man die strafe (geldstrafe, sozualstunden..) mitgeteilt? per post oder muss man tatsächlich beim gericht auftauchen?

Wenn Jugendlicher und keine Einstellung: Gericht => Da gibts aber keine Geldstrafe.

Wenn Erwachsener => Strafbefehl (also Geld zahlen) oder, wenn der Strafbefehl abgelehnt wird, Gericht.

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yokonamasaki  05.02.2022, 17:35
@Dommie1306

hi vielen dank erst mal für deine schnelle antwort! ich bin 18 jahre alt und der diebstahl wäre mein erstes delikt. der warenwelt war so ungefähr 60-70€ ; glaubst du ich hätte eine chance auf einstellung wenn ich in der schriftlichen stellungnahme sage dass ich es sehr bereue und den fall gerne nach paragraph 153a StPO einstellen lassen wollen würde?

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Dommie1306  06.02.2022, 11:29
@yokonamasaki

Ja.

Du bist zwar über der Geringfügigkeitsgrenze, aber wenn es nicht zu einem Strafbefehl kommt, dann nur, weil du noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden sollst. Wenn es dann WIEDER nicht eingestellt wird, kommen einige wenige, ca. 10-20 Sozialstunden auf dich zu.

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Dass du davor schon geklaut hast, musst du denen ja nicht auf die Nase binden.

Somit giltst du als Ersttäterin.

Entschuldige dich und bereue, dann wird die Strafe nicht allzu herb ausfallen.

Ich kann's mir aber einfach nicht verkneifen:

Hätten sie dich nicht erwischt, hättest du ohne Reue geklaut, nicht wahr?


Lilii3456 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 19:42

Ich weiß .. das stimmt .. und es tut mir so leid deswegen bin ich dem auch so dankbar dieses Gefühl als ich erwischt wurde.. ich weiß ja selbst wie diese Menschen für diese Textilien arbeiten und vor allem unter welchen Umständen das ist unmoralisch vlt sogar unmenschlich

meine Frage war jetzt nur ob ich Angst haben muss dass es Beweise gibt von davorigen malen.. zumahl ich davor nicht erwischt worden bin

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Hoppenla  07.08.2019, 09:10
@Lilii3456

Wenn du nicht erwischt worden bist, passiert nichts. Du darfst natürlich nicht so dumm sein und denen von den vorigen Malen erzählen.

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Na ja - es könnten Sozialstunden auf Dich zukommen.


Lilii3456 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 19:43

Aber nur wegen der einen tat oder ? Denn davor habe ich auch in anderen Läden etwas mitgehen lassen aber wurde nie erwischt oder noch nie eine Anzeige bekommen...

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Ich verstehs nicht ganz. Du wurdest eine Woche zuvor beim LaDi erwischt.

Aber wovor? Du hast nicht geschrieben was jetzt passiert ist?


Lilii3456 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 19:44

Also ich habe eine Anzeige bekommen ..zurecht

und davor habe ich schon mal was mitgehen lassen in anderen Läden

sollte ich noch mehr zu befürchten haben ? Denn bei den anderen malen wurde ich nicht erwischt

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roschue  06.08.2019, 19:46
@Lilii3456

Ja wegen was ist die Anzeige?

Wegen dem Ladendiebstahl vor einer Woche oder hast du jetzt 2 Diebstähle?

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Lilii3456 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 19:48
@roschue

Nein nein wurde letzten Woche erwischt wegen einem Ladi

also meine erste Anzeige

bei den davorigen malen in anderen Läden wurde ich nicht erwischt ..

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Lilii3456 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 19:49
@Lilii3456

Entschuldige meine Art .. bin nur sehr aufgebracht und habe Angst meine Eltern noch mehr zu enttäuschen

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roschue  06.08.2019, 19:50
@Lilii3456

Wenn du 18 bist, erfahren sie es ja nicht.

Du musst jetzt eben Verantwortung für dein Handeln übernehmen, das gehört auch zur Volljährigkeit.

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Lilii3456 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 19:52
@roschue

Ja ich weiß .. sie wissen von meiner Anzeige da ich es ihnen nicht verheimlichen wollte

aber ich wurde ja nur einmal erwischt denkst du die anderen kommen auch raus

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NoName08154711  06.08.2019, 19:58
@Lilii3456

Wie sollen die rauskommen, wenn nur Du davon weißt?

Und hör jetzt bitte auf, dauernd zu bereuen und auf die Tränendrüse zu drücken, Du bist hier nicht das Opfer.

Lern daraus und tu sowas nie wieder.

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Lilii3456 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 19:59
@NoName08154711

Du hast recht .. ich mache es nie wieder .. und danke für deine hilfreiche Antwort

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