Ladendiebstahl?

4 Antworten

Wenn du Glück hast, kann das Verfahren beim ersten Mal im Jugendstrafrecht noch mit einer Verwarnung vom Jugendgericht eingestellt werden.

Schlimmstenfalls werden es ein paar Sozialstunden.

Insgesamt wirst du beim ersten Mal noch relativ glimpflich davonkommen. Im Wiederholungsfall werden die Konsequenzen aber schlimmer sein, also lieber draus lernen damit sich das nicht wiederholt!

Ich verstehe die Frage nicht. Du hast geklaut und bekommst eine Anzeige wegen Ladendiebstahls gem. § 242 StGB. Ob im Behälter viel oder wenig war, ist irrelevant. In § 242 (2) steht sogar, dass alleine der Versuch schon strafbar ist. Insofern gibt es Post nach Hause, in der du eine Vorladung zur Polizei bekommst, um dich zu äußern. Danach entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren weiter verfolgt wird.


Tommes240 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 21:06

Kann mir den Vorwand für so ein kleinen Fall jedoch nicht vorstellen.

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Anzeige wegen Diebstahl. Sozialstunden

Anzeige wegen Ladendiebstahl, Sozialstunden oder wenn du bereits eine kriminelle Karriere hast, dann möglicherweise Jugendarrest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung