Ladendiebstahl- zum Gesprächder Polizeieingeladen- Was für fragen und wie kann man die beantworten?

2 Antworten

Als Beschuldigter musst du nicht dahin gehen und auch nichts sagen. Das blöde ist das ALLES gegen dich verwendet werden kann. Selbst wenn du Schuld einräumst usw kann das negativ ausgelegt werden.

Sei dir dessen bewusst.

Am besten sagst du: ich mache keine Angaben zur Sache und danach hältst du die Schnute. Als Beschuldiger solltest du die Klappe halten und ohne rechtlichen Beistand garnix sagen. Ansonsten wie gesagt: keine Angaben machen, so sagst du wenigstens nichts falsches.