Kurzfristig Beschäftigung nicht beim Jobcenter was könnte passieren wird das herausgefunden?

2 Antworten

Früher oder später kommt das durch den automatisierten Datenabgleich eh raus, solange der Arbeitgeber dich ordentlich angemeldet hat.

Ob nur Minijob oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung spielt dabei keine Rolle, denn auch bei einem Minijob zahlt der Arbeitgeber im Regelfall eine Pauschale für dich und auch dann käme das früher oder später durch den Datenabgleich raus.

Dann kommt es mit Sicherheit nicht nur zu einer Rückforderung von zu Unrecht bezogen Leistungen, dann kannst Du auch noch mit einer Anzeige wegen Betruges rechnen und da kommen weitere Kosten auf dich zu.

Ich würde das ganze dem Jobcenter umgehend melden und nachweisen, somit könntest Du dann mit Glück eine Anzeige wegen Betruges umgehen und es bliebe dann nur bei der Rückzahlung oder Verrechnung von zu Unrecht bezogen Leistungen.

Ja, es kann sein, dass die Beschäftigung beim Datenabgleich erscheint. Das ist auch bei geringfügigen Beschäftigungen möglich.

Der Datenabgleich erfolgt -wie der Name schon sagt- automatisch und nicht nur im Verdachtsfall.

Der Abgleich kommt in jedem Quartal nur einmal. Wenn Du jetzt die Beschäftigung noch mitteilst, könntest Du ohne Bußgeldverfahren davonkommen.