Kurtaxe in Frankreich auch mit Schwerbehinderung?
In Deutschland zahlt die schwerbehindete Person (meist) die Hälfte; die im Ausweis nachgewiesene Begleitung (oft) gar keine Kurtaxe.
Doch wie sieht das in Frankreich aus?
1 Antwort
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In Frankreich musst du die Kurtaxe als deutsche Touristin ganz normal zahlen.
Der deutsche Schwerbehindertenausweis gilt im Ausland nicht.
Ich kann dir nicht sagen, ob es mit dem französischen Pendant auch eine Ermäßigung der dortigen Kurtaxen gibt.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Heilerziehungspflegerin/ Ally der Behindertencommunity