Kundin droht und belästigt ständig, was tun?

11 Antworten

Ich würde ihr einfach Hausverbot erteilen und auf die Drohungen nicht eingehen.

Ich denke sie blufft nur.

Und selbst wenn sie wirklich zum Finanzamt, zu einem Anwalt oder vor Gericht geht, dann wird sie mit dieser Geschichte sicherlich nicht weit kommen.

Mach dir da nicht so viele Sorgen.

Du hast alles getan- jetzt würde ich sie einfach ignorieren..Der geht es nicht um Reparatur, Nachbesserung- sondern nur um Geld, was sie sparen will. Wenn alles korrekt gelaufen ist, soll sie doch zum FA gehen..( was will sie da?)-

Du kannst sie wegen Nötigung und Belästigung anzeigen.

Also, wenn du dir sicher bist, dass sie keine Beweise haben kann, weil sauber gearbeitet wurde, dann würde ich ihr unter keinen Umständen das Geld zurückerstatten. Eigentlich wäre hier das Einbinden der Polizei der richtige Weg, weil sie unter den gegeben Umständen nicht im Recht ist und eine Strafe auf Belästigung liegt. Eine mögliche Folge für die Dame könnte dann also Hausverbot sein.
Ich würde also ein Gespräch mit der Polizei in Betracht ziehen.

LG und alles Gute

Das tönt in der Tat nicht gut. Wenn sie wirklich Beweise hat soll sie die mal ruhig dem Gericht vorlegen. Das ändert bei dir (noch) nicht viel. Wenn du eindeutig nachweisen kannst, dass die Haare neu waren (Hast ja bestimmt noch die Quittung und Verpackung) und du deine Arbeit sorgfältig und pflichtgemäss erledigt hast, hast du überhaupt nichts zu befürchten. Dann wird sie mit ihrem Anliegen nicht durchkommen.

Zudem würde ich mir überlegen eine Anzeige wegen Belästigung und übler Nachrede zu stellen. Dies aber wirklich nur dann wenn du von deiner Arbeit überzeugt bist und alles sachgemäss von statten gegangen ist.

Ich rate dir auf jeden Fall mal einen Anwalt aufzusuchen und die nächsten Schritte mit ihm zu besprechen.

Liebe Grüße ☀️💋☀️

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaften / 4. Semester

Hey,

dann soll sie doch zum FA gehen. Wird sie wahrscheinlich wieso nicht machen, aber selbst, wenn behalte die E-Mail als Beweis wo die Rechnung drauf steht.

lg