Kunde belästigt mich in meiner Freizeit auf Firmenhandy - Strafbestand?

5 Antworten

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Hallo 

protokollier die Anrufe und schick ihm über deinen Arbeitgeber eine Rechnung über "Beratungsleistung" inklusive Aufschläge für Sonn/Feiertage und ausserhalb der Kernarbeitszeit. Da kann man auch "Pauschalen" ansetzen. Das ganze muss noch in denn AGB und der Preisliste in denn Gechäftsräumen eingebaut und ausgehängt werden. (Wenn nicht schon enthalten). Ansonsten siehe bei Firmen wie Hausmeisterservice oder Aufzugnotdienste.

Der wird das vermutlich erst mal als Scherz oder Schikane betrachten und Widerspruch einlegen (und evtl. Telefonterror auf der Nummer starten welche er dann später auch bezahlen darf). Dann geht das irgenwann vor Gericht und der Richter/Schlichter wird fragen warum er an diesen Tagen zu diesen Stunden angerufen hat und welche Probleme Er oder Du denn dringend abzuarbeiten hatte. Dann kommt er entweder mit Unwahrheiten die sich schnell ausheblen lassen oder eben mit profanen Dingen die keinen Anruf auf einer Notnummer rechtfertigen und daher auch abgerechnet werden dürfen (Besteller bezahlt). Wenn Telefonmitschnitte auftauchen um so besser für dich dann wird es noch teuerer (Eigene Telefonmitschnitte sind auf Hotlines/Firmentelefonen nicht illegal es ist illegal die zu veröffentlichen aber eine Abschrifft ist kein Mittschnitt)

Es wird auch das Argument kommen das er nicht wusste das die Nummer Kostenpflichtig ist und er nicht informiert worden ist aber die Rechtslage ist so das ein Aushang in denn öffentlich zugänglichen Geschäftsräumen ausreicht.

Man kann/sollte das auch am schwarzen Brett im Mietshaus aushängen oder per Infobrief jeden informieren.

Dann kommt evtl. das Diskminierungsargument dass nur Er zahlen muss das ist auch kein Problem solange die andern Anrufe keine "Beratungsleistung" für denn Kunden benötigten sondern die Störungsmeldungen sind wofür die Nummer eingerichtet ist. Er wird evtl. einen Nachbarn dazu ködern einen "Beratungsanruf" zu tätigen und die Rechnung abwarten. Da muss man halt "abrechnen".

Sobald er "Sein" Problem zum Problem von allen anderen macht gibt es irgendwann "Gruppendruck" vor allem wenn man klar macht warum es dazu kam (keine Namen) also wo die Ursache liegt. Er kann dann vor Gericht auf Verleumdung klagen aber es ist ja Tatsache..

Ansonsten gibt es immer noch das klassische "Störungstelefon" mit Bandlaufwerk oder Speicherchip (mit Zeitstempel). Da muss man immer zuerst auf das Band sprechen und hört dann erst mal wer anruft und was für ein Problem vorliegt. Dann kann man ja immer noch denn Hörer abnehmen oder rückrufen.

Wenn man denn Anrufbeantworter auf "Silent" stellt (kein Klingelton man hört nur die Stimme) und die Bandansage auf die Kostenpflichtigkeit von "Privatanfragen" hinweisst werden schon mal viele gar nicht draufsprechen. Und die welche das tun sind dann auf Band.


Phoenix3141 
Beitragsersteller
 11.07.2016, 23:37

Na das nenn ich mal ausführlich. Danke für den Tipp!

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Nein, ist es nicht.

Wenn die Handwerker morgens um 8.00 Uhr arbeiten, kann der Kunde erwarten, dass auch der Hausmeister 8.00 Uhr morgens erreichbar ist.

Er kann nicht wissen wann Du Freizeit und wann Bereitschaft.


Phoenix3141 
Beitragsersteller
 15.07.2016, 20:51

Wäre sicher zutreffend, wenn ich Hausmeister wäre und nicht Sachbearbeiter (siehe erster Absatz meiner Frage). Einen Hausmeister gibt es auch. Den hätte er auch anrufen können. Hat er aber nicht.

Außerdem hat im Haus eine externe Elektro-Firma gearbeitet, welche mit den Öffnungszeiten meines Arbeitgebers nicht das geringste zu tun hat.

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Hallo!

Der Vater eines meiner Freunde - Außendienstmitarbeiter bei der Telekom - wurde vor Jahren auch mal privat von Kunden belästigt, die allerdings seine Privatnummer (Geheimnummer) herausfanden & ihn ständig anwählten.. und da kam die Antwort, als er sich deswegen erkundigte - muss ca. 2003 gewesen sein - dass es als Hausfriedensbruch gewertet werden könnte.

Ich würde dem Kunden das mal ganz direkt sagen, wenn er wieder anruft, dass du es anzeigst. Ohne dass du hinweist, wieso - einfach dass du es anzeigen würdest, wenn's wieder dazu kommt. Allein das hilft schon. Hat der Vater des Freundes damals auch gemacht, es passierte nix mehr.

Hoffe ich konnte dir helfen :)


CTape  10.07.2016, 17:07

Hausfriedensbruch ist das niemals. das hat damit nix zu tun lol

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Da Dir diese Nummer von diesem ,,Mieter'' bekannt ist,würde ich diese im Handy auf die Sperrliste setzen.Dann ist Ruhe.


Phoenix3141 
Beitragsersteller
 10.07.2016, 21:50

Würde spätestens dann zum einem Problem oblem führen, wenn er tatsächlich mal einen Notfall (Rohrbruch, etc.) anzeigen möchte.

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Bist selbst schuld wenn du immer wieder dran gehst.

Blockier seine Nummer ?


Jens0509  10.07.2016, 17:10

darf er ja nicht falls ein "Notfall" ist

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Phoenix3141 
Beitragsersteller
 10.07.2016, 17:08

Würde spätestens dann zum einem Problem oblem führen, wenn er tatsächlich mal einen Notfall (Rohrbruch, etc.) anzeigen möchte.

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CTape  10.07.2016, 17:09
@Phoenix3141

dann ist er aber selber schuld. sag ihm das nächste mal wenn er wegen lapalien anruft dass du seine nummer blockst und er bei einem wirklichen notfall dich nichtmehr erreichen kann

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funcky49  10.07.2016, 17:31
@Phoenix3141

Deine Nummer ist das Notfall-Telefon? Wenn ja, solltest Du Dich mit Deinem Arbeitgeber unterhalten. Wenn nein, kannst Du seine Nummer blocken, dann muss er halt im Büro anrufen.

Stimme Deine Vorgehensweise aber mit dem Arbeitgeber ab, damit Du von der Seite keinen Ärger bekommst.

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