Kündigungsfrist für Online Studium auch nach Exmatrikulation durch Täuschungsversuch?
Da ich mein Fernstudium bei der IU nun aufgrund von Zeitmangel gekündigt habe, und ich durch die Kündigungsfrist weiter einen Haufen Geld bezahlen muss, dafür dass ich den Service garnicht mehr nutze, kam mir die Idee:
Wenn ich meinen Vertrag reaktiviere und nun bei den Online Klausuren absichtlich Betrüge, um rausgeworfen zu werden, sind dann keine Kündigungsfristen mehr einzuhalten?
Muss ich die restlichen Zahlungen dann noch bis Fristende zahlen, oder kann ich dadurch mein Geld sparen?
2 Antworten
Nein, das funktioniert so nicht. Selbst bei einer Exmatrikulation aufgrund eines Täuschungsversuchs bleibt dein Studienvertrag und die damit verbundene Kündigungsfrist weiterhin gültig. Der Täuschungsversuch würde lediglich dazu führen, dass du vom Studium ausgeschlossen wirst, aber die finanziellen Verpflichtungen aus dem Vertrag bleiben bestehen.
Die Kündigungsfrist ist eine vertragliche Regelung zwischen dir und der IU, unabhängig davon, wie das Studium endet. Ein absichtlicher Täuschungsversuch würde außerdem negative Konsequenzen haben, wie z. B. ein Vermerk im akademischen Werdegang, der dir langfristig schaden könnte. Es wäre daher keine kluge Idee, diesen Weg zu gehen.
Besser wäre es, sich mit der IU direkt in Verbindung zu setzen und die Situation zu erklären. Eventuell kannst du eine Kulanzregelung oder ein Sonderkündigungsrecht aufgrund deiner Umstände aushandeln.
lies dir lieber mal den Vertrag nochmal durch ( manche Unis strafen einen mit 50k ab)