Kündigung vor Antritt der Arbeit REWE Einzelhandel?
Hallo,
ich habe Anfang März einige Stunden zur Probe gearbeitet bei Rewe.
Mündlich hab sowohl ich als auch der Marktleiter das Arbeitsverhältniss zum 01.04.2021 zugesagt.
Ich habe nur einen Bewerberfragebogen ( gelber Zettel ) bekommen kurz nach der Probearbeit, wo ich die Kontoverbindung und Werdegang angeben musste. Und meine Unterschrift als Bestätigung für die Richtigkeit der Angaben. Insgesamt waren das 2 oder 3 UNterschriften. Es ist aber kein Arbeitsvertrag gewesen !
Jetzt habe ich eine Zusage eines anderen Arbeitgebers bekommen und meine Frage ist ob ich Kündigen kann vor Arbeitsantritt zum 01.04.2021 oder wie das nun geregelt ist.
Ich habe schließlich keinen richtigen Arbeitsvertrag zugesendet bekommen worin steht wie die Regelung bei Kündigung vor Arbeitsantritt ist.
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag gilt. Aber in der Praxis werden sie Dir keine Steine in den Weg legen, wenn Du erklärst, dass Du dort nicht arbeiten willst.
Es macht für sie keinen Sinn, jemanden einzustellen der dort gar nicht arbeiten will.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Brutus89876555/1520528329654_nmmslarge__865_263_221_221_fc469bd0768fa880c58a83698bb2a519.png?v=1520528330000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Brutus89876555/1520528329654_nmmslarge__865_263_221_221_fc469bd0768fa880c58a83698bb2a519.png?v=1520528330000)
So war es auch. Brauchte nichts unterschreiben oder nochmal hin um was persönlich zu klären. Da ich keinen RICHTIGEN Arbeitsvertrag unterschrieben habe kam es auch nicht zu einem Arbeitsverhältniss ( Aussage AG ) Danke euch
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Mündlich hab sowohl ich als auch der Marktleiter das Arbeitsverhältniss zum 01.04.2021 zugesagt.
Somit ist ein muendlicher Arbeitsvertrag geschlossen worden. Sofern das Arbeitsverhaeltnis keinem Tarifvertrag unterliegt und auch keine anderen Fristen vereinbart wurden, gelten die gesetzlichen. Ohne Vereinbarung einer Probezeit waeren das 4 Wochen wahlweise zum 15. oder zum Monatsende. Du koenntest jetzt also fruehestens zum 30. April kuendigen.
Wurde jedoch eine Probezeit vereinbart, betraegt die gesetzliche Kuendigungsfrist waehrend dieser 14 Tage zu jedem beliebigen Kalendertag. Mit dieser Frist koenntest du also morgen zum 12. April kuendigen.
Die Kuendigung muss zwingend schriftlich erfolgen, also nicht per e-Mail, Fax oder WhatsApp.
Wahrscheinlich ist der Marktleiter aber auch bereit, einen Aufhebungsvertrag per sofort mit dir zu schliessen. Sicher wird er kein Interesse an einem von Anfang an unmotivierten Arbeitnehmer haben, der in ein paar Wochen sowieso wieder weg sein wird. Sprich ihn morgen darauf an.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Eine Probezeit kennt das BGB bei mündlichen Verträgen nicht. Die MUSS schriftlich fixiert werden meines Wissens!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Das BGB schreibt weder fuer den Arbeitsvertrag selbst, noch fuer die Vereinbarung einer Probezeit die Schriftform vor. Jedenfalls kenne ich keine derartige gesetzliche Vorschrift. Sollte ich die uebersehen haben, benenne sie doch bitte.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Problem das ich sehe: Wenn sich der TE auf die mündliche Probezeit beruft wegen Kündigungsfrist und der Arbeitgeber sagt: Habe ich nicht zugesagt, halten sie sich an die gesetzliche rist von 4 Wochen... dann wird das ein problem.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Na ja, Zulaessigkeit und Beweisbarkeit sind schon 2 voellig verschiedene Paar Schuhe.
In der Praxis wird das aber kaum zu Problemen fuehren. Wenn doch tatsaechlich eine Probezeit vereinbart wurde, welches Interesse sollte ein Arbeitgeber daran haben, dies abzustreiten? Er muesste den Arbeitnehmer dann doch laenger behalten und bezahlen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Brutus89876555/1520528329654_nmmslarge__865_263_221_221_fc469bd0768fa880c58a83698bb2a519.png?v=1520528330000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/miboki/1478943382069_nmmslarge__21_21_378_378_8e91fa2d1f2952bd844575b87cc46c6a.jpg?v=1478943384000)
Es ist egal, ob und was Du unterschrieben hast. Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden und Du hast ja deutlich gemacht, dass Du ein Arbeitsverhältnis eingehen willst. Wenn nichts über eine Probezeit gesagt wurde, kannst Du nur formal kündigen (gesetzliche Kündgungsfrist) oder das Gespräch suchen und auf Kulanz hoffen. Wenn Du einfach nicht hingehst, riskierst Du eine fristlose Kündigung und ev. Schadenersatzforderungen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Brutus89876555/1520528329654_nmmslarge__865_263_221_221_fc469bd0768fa880c58a83698bb2a519.png?v=1520528330000)
Das würde ich nicht tun, enfach nicht hingehen. Soviel Courage besitze ich dann doch noch.
Ich schätze bei den bisherigen Atnworten die hier gegeben wprden sind dass ich gleich zum ersten Arbeitstag kündigen werde, dort 2 Wochen arbeite und dann gehe.
Fragt sich nur ob die Mitarbeiter etc sich das antun wollen und die Mühe machen wollen jemanden einzuarbeiten in 2 Wochen und dann wieder gehen zu lassen.
Viel Arbeit für die Angestellten für nix !
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Frag erst einmal nach einem Aufhebungsvertrag. Wahrscheinlich wird der Marktleiter darauf eingehen und du brauchst dann gar nicht zu kuendigen und natuerlich auch nicht dort zu arbeiten.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Brutus89876555/1520528329654_nmmslarge__865_263_221_221_fc469bd0768fa880c58a83698bb2a519.png?v=1520528330000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/heizfeld/1587311154865_nmmslarge__0_0_1071_1071_bc5135be7491cfde9c137ff703a118b0.jpg?v=1587311155000)
Hallo,
Wenn nicht Arbeitsvertrag draufsteht ist es auch keiner, also kannst du gehen wohin du willst. Papier ist eh geduldig. Ich würde immer dahin gehen wohin ich will, ganz egal was ich unterschrieben habe.
MfG
Harry
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Er schrieb doch, dass er und der Marktleiter sich einig waren und einen Arbeitsbeginn am 1. April vereinbart haben. Das nennt man einen muendlichen Arbeitsvertrag. Der ist genauso gueltig wie ein schriftlicher.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Brutus89876555/1520528329654_nmmslarge__865_263_221_221_fc469bd0768fa880c58a83698bb2a519.png?v=1520528330000)
Das habe ich auch oft gelesen in diversen Google Anfragen. Deswegen hab ich die Frage hier gestellt weil ich nicht weiß wie es nun geregelt ist
![](https://images.gutefrage.net/media/user/heizfeld/1587311154865_nmmslarge__0_0_1071_1071_bc5135be7491cfde9c137ff703a118b0.jpg?v=1587311155000)
Wenn der AN aber nicht mehr will, pocht man auch nicht darauf, wenn man schlau ist
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Das war aber nicht die Frage. Gleichwohl bin ich in meiner Antwort dennoch auch darauf eingegangen. Ich moechte das jetzt im Kommentar jedoch nicht noch einmal wiederholen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/heizfeld/1587311154865_nmmslarge__0_0_1071_1071_bc5135be7491cfde9c137ff703a118b0.jpg?v=1587311155000)
Als Arbeitgeber kann ich ihnen sagen: Sie haben recht, aber praktisch haben Sie nichts davon
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Brutus89876555/1520528329654_nmmslarge__865_263_221_221_fc469bd0768fa880c58a83698bb2a519.png?v=1520528330000)
Normalerweise nicht... Jetzt steht das Ostergeschäft vor der Tür. Blöd ist es zwar weil sie mit mir gerechnet haben aber da diese Situation bisher 1 mal in 22 Jahren als Arbeitnehmer vorgekommen ist ist es halt mal so geschehen ....
Innerhalb der Probezeit 2 WOchen Kündigungsfrist sagte er mir mündlich