Kündigung vor Antritt der Arbeit REWE Einzelhandel?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag gilt. Aber in der Praxis werden sie Dir keine Steine in den Weg legen, wenn Du erklärst, dass Du dort nicht arbeiten willst.

Es macht für sie keinen Sinn, jemanden einzustellen der dort gar nicht arbeiten will.


Brutus89876555 
Beitragsersteller
 28.03.2021, 15:02

Danke dir für dein Feedback =)

1
Brutus89876555 
Beitragsersteller
 01.04.2021, 14:09

So war es auch. Brauchte nichts unterschreiben oder nochmal hin um was persönlich zu klären. Da ich keinen RICHTIGEN Arbeitsvertrag unterschrieben habe kam es auch nicht zu einem Arbeitsverhältniss ( Aussage AG ) Danke euch

0
Mündlich hab sowohl ich als auch der Marktleiter das Arbeitsverhältniss zum 01.04.2021 zugesagt.

Somit ist ein muendlicher Arbeitsvertrag geschlossen worden. Sofern das Arbeitsverhaeltnis keinem Tarifvertrag unterliegt und auch keine anderen Fristen vereinbart wurden, gelten die gesetzlichen. Ohne Vereinbarung einer Probezeit waeren das 4 Wochen wahlweise zum 15. oder zum Monatsende. Du koenntest jetzt also fruehestens zum 30. April kuendigen.

Wurde jedoch eine Probezeit vereinbart, betraegt die gesetzliche Kuendigungsfrist waehrend dieser 14 Tage zu jedem beliebigen Kalendertag. Mit dieser Frist koenntest du also morgen zum 12. April kuendigen.

Die Kuendigung muss zwingend schriftlich erfolgen, also nicht per e-Mail, Fax oder WhatsApp.

Wahrscheinlich ist der Marktleiter aber auch bereit, einen Aufhebungsvertrag per sofort mit dir zu schliessen. Sicher wird er kein Interesse an einem von Anfang an unmotivierten Arbeitnehmer haben, der in ein paar Wochen sowieso wieder weg sein wird. Sprich ihn morgen darauf an.


Brutus89876555 
Beitragsersteller
 28.03.2021, 11:07

Innerhalb der Probezeit 2 WOchen Kündigungsfrist sagte er mir mündlich

1
Dea2019  28.03.2021, 11:08
@Brutus89876555

Eine Probezeit kennt das BGB bei mündlichen Verträgen nicht. Die MUSS schriftlich fixiert werden meines Wissens!

0
DerCaveman  28.03.2021, 11:12
@Dea2019

Das BGB schreibt weder fuer den Arbeitsvertrag selbst, noch fuer die Vereinbarung einer Probezeit die Schriftform vor. Jedenfalls kenne ich keine derartige gesetzliche Vorschrift. Sollte ich die uebersehen haben, benenne sie doch bitte.

0
Dea2019  28.03.2021, 12:34
@DerCaveman

Problem das ich sehe: Wenn sich der TE auf die mündliche Probezeit beruft wegen Kündigungsfrist und der Arbeitgeber sagt: Habe ich nicht zugesagt, halten sie sich an die gesetzliche rist von 4 Wochen... dann wird das ein problem.

0
DerCaveman  28.03.2021, 12:39
@Dea2019

Na ja, Zulaessigkeit und Beweisbarkeit sind schon 2 voellig verschiedene Paar Schuhe.

In der Praxis wird das aber kaum zu Problemen fuehren. Wenn doch tatsaechlich eine Probezeit vereinbart wurde, welches Interesse sollte ein Arbeitgeber daran haben, dies abzustreiten? Er muesste den Arbeitnehmer dann doch laenger behalten und bezahlen.

1
Brutus89876555 
Beitragsersteller
 28.03.2021, 15:01

Danke dir für dein Feedback =)

0

Es ist egal, ob und was Du unterschrieben hast. Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden und Du hast ja deutlich gemacht, dass Du ein Arbeitsverhältnis eingehen willst. Wenn nichts über eine Probezeit gesagt wurde, kannst Du nur formal kündigen (gesetzliche Kündgungsfrist) oder das Gespräch suchen und auf Kulanz hoffen. Wenn Du einfach nicht hingehst, riskierst Du eine fristlose Kündigung und ev. Schadenersatzforderungen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Brutus89876555 
Beitragsersteller
 28.03.2021, 11:09

Das würde ich nicht tun, enfach nicht hingehen. Soviel Courage besitze ich dann doch noch.

Ich schätze bei den bisherigen Atnworten die hier gegeben wprden sind dass ich gleich zum ersten Arbeitstag kündigen werde, dort 2 Wochen arbeite und dann gehe.

Fragt sich nur ob die Mitarbeiter etc sich das antun wollen und die Mühe machen wollen jemanden einzuarbeiten in 2 Wochen und dann wieder gehen zu lassen.

Viel Arbeit für die Angestellten für nix !

0
DerCaveman  28.03.2021, 11:15
@Brutus89876555

Frag erst einmal nach einem Aufhebungsvertrag. Wahrscheinlich wird der Marktleiter darauf eingehen und du brauchst dann gar nicht zu kuendigen und natuerlich auch nicht dort zu arbeiten.

1

Hallo,

Wenn nicht Arbeitsvertrag draufsteht ist es auch keiner, also kannst du gehen wohin du willst. Papier ist eh geduldig. Ich würde immer dahin gehen wohin ich will, ganz egal was ich unterschrieben habe.

MfG

Harry


DerCaveman  28.03.2021, 11:05

Er schrieb doch, dass er und der Marktleiter sich einig waren und einen Arbeitsbeginn am 1. April vereinbart haben. Das nennt man einen muendlichen Arbeitsvertrag. Der ist genauso gueltig wie ein schriftlicher.

1
Brutus89876555 
Beitragsersteller
 28.03.2021, 11:06
@DerCaveman

Das habe ich auch oft gelesen in diversen Google Anfragen. Deswegen hab ich die Frage hier gestellt weil ich nicht weiß wie es nun geregelt ist

1
heizfeld  28.03.2021, 11:07
@DerCaveman

Wenn der AN aber nicht mehr will, pocht man auch nicht darauf, wenn man schlau ist

1
DerCaveman  28.03.2021, 11:13
@heizfeld

Das war aber nicht die Frage. Gleichwohl bin ich in meiner Antwort dennoch auch darauf eingegangen. Ich moechte das jetzt im Kommentar jedoch nicht noch einmal wiederholen.

1
heizfeld  28.03.2021, 11:25
@DerCaveman

Als Arbeitgeber kann ich ihnen sagen: Sie haben recht, aber praktisch haben Sie nichts davon

0
Brutus89876555 
Beitragsersteller
 28.03.2021, 15:03
@heizfeld

Normalerweise nicht... Jetzt steht das Ostergeschäft vor der Tür. Blöd ist es zwar weil sie mit mir gerechnet haben aber da diese Situation bisher 1 mal in 22 Jahren als Arbeitnehmer vorgekommen ist ist es halt mal so geschehen ....

1