Kündigung und Urlaubsanspruch?

1 Antwort

Ohne weitere Informationen kann man nur ganz allgemein antworten:

  • Urlaubsansprueche aus dem Vorjahr koennen nur verfallen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig vorher nachweisbar auf den bevorstehenden Verfallstermin hingewiesen und der Arbeitnehmer dann trotzdem keinen Urlaub beantragt hat.
  • Fuer das Jahr 2024 hast du mindestens einen Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen (entspr. 20 Tagen bei einer 5 Tage Woche) plus ggf. den Resturlaub aus 2023. Vertraglich kann es auch mehr sein.
  • Wenn du nicht mehr genuegend Urlaub hast, der Arbeitgeber dich aber nicht beschaeftigen kann (z.B. wegen Betriebsferien), verlaengert das natuerlich nicht die Kuendigungsfrist und es muss auch nichts nachgearbeitet werden. Bezahlt werden musst du dennoch bis zum Ende der Kuendigungsfrist.