Kündigung auf 15.09 - Neue Stelle 01.10 - arbeitslos melden?

5 Antworten

Muss ich mich da Arbeitslos dann melden für die 15 tage?

Kommt eigentlich hauptsächlich auf deine Finanzielle Situation an. Wenn du die 2 Wochen ohne Geld aus deinen Rücklagen überbrücken kannst und willst dann brauchst du dich auch nicht beim Amt zu melden.

Hat das auswirkungen auf meine spätere Rente ? 

Theoretisch ja. Praktisch dürfte der Unterschied so gering sein, dass es keine Rolle spielt.

Deine Krankenversicherung bleibt übrigenns bis zu 4 Wochen nach Aufgabe des Jobs noch bestehen, also sollte auch das kein Thema sein.

Alternativ könntest du deinen AG natürlich Fragen ob er abweichend mit einer Kündigung zum 30.09. einverstanden ist. Wenn beide Parteien sich einig sind muss man sich nicht an die vertraglichen vereinbarten Fristen halten.

Ich würde mich auf jeden Fall arbeitssuchend melden!

Das wird auch an die Rentenversicherung übermittelt, so entstehen dann keine Lücken im Rentenverlauf.

Außerdem....auch wenns viel Papier ist (Antrag und Unterlagen dazu), das Geld für die 14 Tage würde ich schon mitnehmen, dafür hast du ja auch immer Beiträge eingezahlt!

Wenn du selbst kündigst, bekomnst du eine Sperre beim ALG. Die Auswirkung auf die Rente dürfte eher minimal sein.

Hi,

also die paar Tage machen gewiss keinen signifikanten Unterschied bei Deiner Rente aus. Du kannst- musst Dich aber nicht unbedingt arbeitssuchend! (nicht arbeitslos!) melden. Da ist der Aufwand für Dich und die Institution größer, als der Nutzen.

Gönn Dir ein paar Tage Ruhe und geh frisch und munter an Deinen neuen Job! ;)

Nein, So ein kurzer Zeitraum spielt kein Rolle