Kündigung an Arbeitgeber mit falscher Anschrift - trotzdem gültig?
Hey!
Ich habe meine Kündigung (inkl. Zahlungsaufforderung meines Gehalts) persönlich in Papierform beim Geschäftsführer abgegeben. Allerdings ist im Schreiben die Adresse falsch (Straße und Ort stimmen nicht).
Als ich nun 2 Wochen später nachgefragt habe, wann ich die Kündigungsbestätigung erhalte, war nur die Antwort, dass ich die Adresse korrigieren muss - ich vermute, dass die Firma dadurch Zeit gewinnen möchte.
Hat jemand eine Idee, ob meine Kündigung durch die falsche Adresse unwirksam ist? Schließlich hat die Kündigung ja den Geschäftsführer erreicht.
Danke schon mal vorab!
3 Antworten
Unwirksam wird sie nicht, fraglich ist eher ob du beweisen kannst das die Kündigung auch zugegangen ist.
Wenn Du Zeugen für die Übergabe an den Geschäftsführer hast oder eine Eingangsbestätigung auf einer Kopie, ist die Kündigung wirksam auch wenn die Adresse falsch ist.
Als ich nun 2 Wochen später nachgefragt habe, wann ich die Kündigungsbestätigung erhalte,
Die Firma muss Dir keine Kündigungsbestätigung geben. Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und wenn Du diese nachweisbar abgegeben hast, brauchst Du keine Bestätigung.
Wichtig ist die Papierform und die Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist
Indirekt wurde der Empfang ja bestätigt, wen der Fragesteller das schriftlich hat, was er laut dem AG tun soll reicht das im Zweifel vor Gericht