Kriegt man bei einer Maßnahme weiterhin Kindergeld?

1 Antwort

Zumindest unter 25 sollte da Anspruch auf Kindergeld bestehen, die Maßnahme ist doch sicher für eine spätere Ausbildung hilfreich.

Selbst in einem freiwilligen Dienst wie z.B.ein FSJ - gibt es unter 25 weiter bzw.wieder Kindergeld.

Die Eltern sollen es einfach beantragen und sollte es abgelehnt werden, dann sollte da der Grund stehen und auch eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, auch wenn bewilligt wird.

Dann können ja ggf.weitere Rechtsmittel eingelegt werden.

Man könnte auch vorher erst einmal bei der Familienkasse anrufen und den Fall erklären, da sollte es dann auch eine korrekte Antworten geben.