Kriegt man bei der Bundeswehr Sachen bezahlt?
Hallo ich möchte zur Bundeswehr und paar bekannte meinten die Bundeswehr mir mein Führerschein Waffenschein etc bezahlen stimmt das ?
8 Antworten
Ob Du einen Führerschein machen darfst, hängt davon ab wo Du eingesetzt wirst. Wenn Du auf einem Posten hockst für den ein FS notwendig ist, darfst Du den machen. Oder Dein Vorgesetzter meint es gut mit Dir und Du wirst für die Dauer der FS-Ausbildung auf eine solche Stelle gesetzt. So kannst Du einiges an Führerscheinen sammeln. Aber obacht: Das sind militärische Führerscheine, die musst Du in Deinem zuständigen Landratsamt dann auf Deinen zivilen FS übertragen lassen.
Waffenschein bekommst Du nur indirekt. Im Dienst und mit entsprechendem Auftrag bist Du befugt Waffen in der Öffentlichkeit zu führen. Das ist aber noch lange nicht der klassische Waffenschein. Weil den bekommst Du nicht.
Zu meiner Zeit musste man den zivilen Führerschein für PKW bereits haben, damit man überhaupt in die BW-Fahrschule geschickt werden konnte. Und dort wurden dann nur die Ausbildungen für alle höheren Klassen gemacht. (LKW/Anhänger etc.) Die konnte man dann nach dem Bestehen der Prüfung umschreiben lassen, dass man sie auch zivil nutzen konnte. Aber eine Grundausbildung für PKW/Motorrad gab es da nicht.
Manche wurden danach noch auf einen weiteren Lehrgang für Gefahrgut geschickt. Der konnte dann auch umgeschrieben werden, dass man zivil den ADR-Schein hatte.
Führerschein ja, wenn in der jeweiligen Verwendung erforderlich (da aber auch nur die erforderliche Klasse)
Waffenschein gibt es dort keinen...
Für Soldaten gibt es keinen Waffenschein. Sie dürfen Schusswaffen allein aus dem hoheitlichen Auftrag führen. Eine Fahrerlaubnis machst du, wenn das zu deiner Verwendung gehört.
Moin,
Waffenschein klares nein, ganz einfach.
Führerschein, kommt drauf an, ich beginne meinen Dienst nächsten Monat und ich werde meinen Führerschein direkt nach der AGA machen, weil dieser in meiner Verwendung notwendig ist.
Falls dies bei dir nicht so sein sollte, kannst du dennoch einen Antrag darauf stellen, dann wird es natürlich schwieriger, aber es ist durchaus möglich. Damit kenne ich mich leider nicht sehr gut aus, ich kann nur eine Sache sagen, du musst vor Antragstellung noch mind. 10 Monate Restdienstzeit haben.
Sagen wir mal ich wäre in einer Spezialeinheit da wo man auch mit verschiedenen waffen hantiert muss ich doch einen Waffenschein für machen oder etwas ähnliches