Kriegen Obdachlose eigentlich Geld vom Staat?

5 Antworten

Wer in Deutschland seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig sicher stellen kann, hat Anspruch auf Sozialhilfe. Diese muss man natürlich beantragen, die Sozialämter laufen einem nicht hinterher.

Der fehlende feste Wohnsitz muss kein Problem sein. Es gibt Hilfsorganisationen, die für diese Leute als Postempfangsstelle fungieren.

Das Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) sieht in den §§ 67,68 und 69 Hilfen zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten vor, Grundsätzlich haben wohnungslose und obdachlose Menschen die gleichen Leistungsansprüche wie andere Menschen auch. Wenn sie arbeitslos werden, können sie also Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch III beantragen

Ich denke schon weil das den Staat fast nichts Kostet und wir alle Wissen: WINTER IS COMING 

Wer das beantragt, bekommt das auch, aber viele sind freiwillig obdachlos und verzichten absichtlich auf die Hilfe vom Staat, das hat mit ihrer Einstellung zu tun: "Lieber obdachlos, als Hilfe von dritten annehmen"

Wer dann aber zB Hartz IV haben will, muss sich dann auch um Arbeit bemühen.

Wenn sie es beantragen, dann bekommen auch sie Sozialhilfe