Krieg ich mein geklautes Geld noch wieder?
Vor jetzt fast 2 Jahren habe ich jemanden angezeigt, da er Online Betrug begangen hat auf eBay Kleinanzeigen und er mir ohne die Ware zu senden 100€ geklaut hat. Vor ungefähr einem Jahr habe Ich Ihn dann irgendwann auf Facebook gefunden und er hat mir da geschrieben, dass er 2500€ Strafe zahlen musste. Den einzigen Brief den Ich damals von der Polizei bekommen habe ist, dass meine Anzeige an den Örtlichen Landkreis des beschuldigten eingegangen ist und dort bearbeitet wird (2 Jahre her)
Daher meine Frage, werde ich noch irgendein bescheid bekommen von der Polizei, oder werde Ich überhaupt wenigstens mein Geld wiederbekommen? Das ganze ist jetzt 2 Jahre her, und das einzige was es mir gebracht hat ist, dass der Beschuldigte Strafe zahlen musste, Ich hab ja nichtmal mein Geld wiederbekommen.
3 Antworten
Frag ihn, ob er dir dein Geld (natürlich gegen Quittung) so wiedergeben will oder ob du ihn erst noch Verklagen sollst und er dann auch noch die Anwalts- und Prozesskosten des Zivilprozesses bezahlen will.
Ein Strafverfahren dient nicht dazu, zivilrechtliche Ansprüche zu regeln. Du hättest die Durchführung des Adhäsionsverfahrens beantragen können (§ 403 StPO), hierfür ist es aber zu spät, wenn die Tat bereits abgeurteilt wurde.
Gegen den Täter müsstest du ganz regulär Zivilklage erheben, um wieder an dein Geld zu kommen.
LG
Da wurde das sg. Adhäsionsverfahren nicht beantragt. Lass dir von der Polizei die Adresse geben und klage die 100 Euro noch ein.