Krieg ich mein geklautes Geld noch wieder?

3 Antworten

Frag ihn, ob er dir dein Geld (natürlich gegen Quittung) so wiedergeben will oder ob du ihn erst noch Verklagen sollst und er dann auch noch die Anwalts- und Prozesskosten des Zivilprozesses bezahlen will.

Ein Strafverfahren dient nicht dazu, zivilrechtliche Ansprüche zu regeln. Du hättest die Durchführung des Adhäsionsverfahrens beantragen können (§ 403 StPO), hierfür ist es aber zu spät, wenn die Tat bereits abgeurteilt wurde.

Gegen den Täter müsstest du ganz regulär Zivilklage erheben, um wieder an dein Geld zu kommen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

maconte 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 10:38

Danke !

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Da wurde das sg. Adhäsionsverfahren nicht beantragt. Lass dir von der Polizei die Adresse geben und klage die 100 Euro noch ein.