Krieg ich 27 Urlaubstage wenn ich 17 bin und eine ausbildung mache?

3 Antworten

Hallo,

Chatgpt sagt dazu:

1. Gesetzliche Mindestregelung nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG):

Mindestens 24 Werktage Urlaub bei einer 6-Tage-Woche.

Bei einer 5-Tage-Woche entspricht das mindestens 20 Arbeitstagen.

2. Regelung für minderjährige Azubis (Jugendarbeitsschutzgesetz):

15 Jahre: mindestens 30 Werktage Urlaub.

16 Jahre: mindestens 27 Werktage Urlaub.

17 Jahre: mindestens 25 Werktage Urlaub.

Ab 18 Jahren gelten die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes.

Der genaue Urlaubsanspruch steht im Ausbildungsvertrag. Wenn du dir unsicher bist, kannst du auch bei deinem Arbeitgeber oder der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) nachfragen.

Lg

Nachtrag:

Beispiele zur Berechnung:

1. Wenn der Azubi am 1. Januar 16 Jahre alt ist, stehen ihm im gesamten Kalenderjahr 27 Werktage Urlaub zu.

2. Wenn der Azubi am 2. Februar 16 Jahre alt wird, gilt dennoch der Urlaubsanspruch für 15-Jährige (30 Werktage) für das gesamte Jahr, da der Stichtag der 1. Januar ist.

Du hattest recht. Dir stehen also 27 Urlaubstage zu.

Grundsaetzlich ist das so richtig. Dir stehen gesetzlich 27 Werktage Urlaub im Jahr zu, weil du am 1. Januar noch keine 17 Jahre alt warst.

Beachte aber, dass es sich hierbei um Werktage handelt und nicht um Arbeitstage. Werktage sind alle Tage, die keine Sonntage oder Feiertage sind. Samstage sind Werktage, sofern sie keine Feiertage sind.

Die 27 Tage beziehen sich also auf eine 6 Tage Woche. Bei einer 5 Tage Woche ist entsprechend unzurechnen. Dabei kommen dann 22,5 Arbeitstage heraus, die auf 23 aufzurunden sind (weil die erste Stelle hinterm Komma groesser als 4 ist).

Dein gesetzlicher Urlaubsanspruch bei einer 5 Tage Woche betraegt also in dem betreffenden Kalenderjahr 23 Arbeitstage. Vertraglich kann es aber auch mehr sein.

Sicher das die da vom Jahr sprechen und nicht vom Ausbildungsjahr


DerCaveman  05.12.2024, 03:35

Das Urlaubsjahr ist IMMER das Kalenderjahr, auch bei Auszubildenden.

Something77 
Beitragsersteller
 03.12.2024, 20:19

Zum 1.1. Meinten auch die lehrer