Krankmeldung + Anrufen = Problem?

2 Antworten

Die Mitteilung an den ArbG, daß man erkrankt ist und nicht zur Arbeit kommen kann sowie die Einreichung der AU sind zwei unterschiedliche Sachverhalte.

Du mußt Dich spätestens zu Dienstbeginn bei Deinem ArbG krank melden; das kann formlos geschehen (Anruf, SMS, Mail etc.).

Grundsätzlich muß man sich beim ArbG selbst krank melden; das ist aber in jedem Unternehmen anders geregelt.

Du arbeitest in einem Krankenhaus; da ist es meist so geregelt, daß man sich in der Abteilung, in der man arbeitet, krank meldet oder in der Personalabteilung, die dann die Abteilung informiert.

Da solltest Du nachfragen, bei wem Du Dich krank melden mußt, damit es zu keinen Problemen kommt.

Ich bin sicher, daß das Krankenhaus hier eine für alle Mitarbeiter geltende Regelung hat. Normalerweise sollte das neuen Mitarbeitern auch mitgeteilt werden.

Di bist vom Arzt krankgeschrieben, da Gibt's nichts zu diskutieren. Das müssen sie akzeptieren.


wattpadstory 
Beitragsersteller
 10.11.2018, 01:59

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Kingsizeslim420  10.11.2018, 02:11

Ehrensache. Funfact: Ein ärztliches Attest ist vor Gericht Gold wert.