Krankgeschrieben im Minijob, wann arbeiten?

2 Antworten

ob ich an den anderen Wochentagen meine 9h abarbeiten muss

Selbstverständlich musst Du das nicht.

Du arbeitest dauerhaft und regelmäßig am Montag und Dienstag, auch wenn das vertraglich nicht so festgehalten ist.

Wenn Du an diesen beiden Tagend nun arbeitsunfähig erkrankt ist, hast Du für diese beiden Tage Lohnfortzahlung zu erhalten und musst die Zeit nicht an anderen Tagen in der Woche nacharbeiten. Das bestimmt das Lohn- oder Entgeltausfallprinzip, nach dem Du bei Erkrankung dasjenige an Entgelt zu erhalten hast, was Du ohne die Erkrankung erhalten hättest.

Geregelt ist das im Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 4 "Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts", in dem es in Abs. 1 (etwas kompliziert formuliert) heißt:

Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum (Anmerk.: gemeint ist der Zeitraum bescheinigter Arbeitsunfähigkeit oder ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt wegen Erkrankung oder Organspende) fortzuzahlen.

Wenn du dann trotzdem an anderen Tagen in der Woche arbeitest, sind das Überstunden, die zusätzlich entgolten werden müssen; das kannst Du selbstverständlich tun, wenn Du dadurch nicht über die Entgeltgrenze beim Minijob kommst.

Hey Du,

wenn im Vertrag steht dass Du Montag und Dienstag a 4,5h Stunden arbeiten musst, dann schon.

wenn im Vertrag steht dass Du 9h die Woche arbeiten musst, dann nicht.

;)

Ich hoffe das hilft Dir weiter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Familiengerd  27.08.2024, 17:02

Das ist falsch.

Der Fragesteller arbeitet dauerhaft und regelmäßig am Montag und Dienstag, ohne dass das vertraglich so festgehalten wäre.

Wenn er diesen beiden Tagend nun arbeitsunfähig erkrankt ist, hat er für diese beiden Tage Lohnfortzahlung zu erhalten und muss die Zeit nicht an anderen Tagen in der Woche nacharbeiten.

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Annonymnuss  27.08.2024, 20:16
@Familiengerd

EntgFG § 4 Abs. 4 beschreibt jedoch dass es bei Tarifverträgen zu besonderen Abstimmungen bei Lohnfortzahlungen geben kann. Oder Irre ich mich da?

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Familiengerd  27.08.2024, 20:28
@Annonymnuss

EntgFG § 4 Abs. 4 ändert nichts am Anspruch auf Lohnfortzahlung im Fragefall.

Lediglich kann durch einen Tarifvertrag die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Lohnfortzahlung abweichend von der gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden.

Eine solche Möglichkeit der Abweichung von gesetzlichen Bestimmungen durch tarifvertragliche Regelungen gibt es übrigens öfters.

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