Krankenversicherung nach Exmatrikulation?

1 Antwort

Wichtige Frage vorab, bist du noch unter 25 und familienversichert oder 25+ und bereits in der studentischen Versicherung (KVdS)?

Grundsätzlich gibt es mittlerweile ein Meldeverfahren zwischen Hochschulen und Krankenkassen, ohne Bestätigung der Krankenversicherung wäre die Immatrikulation nämlich nicht möglich gewesen. D. h. deine Krankenkasse erhält ebenfalls eine Mitteilung über deine Exmatrikulation. Die Exma erfolgt doch zum Ende des Semesters, vermute ich mal? Insofern bleibt auch die Familienversicherung (sofern die Altersgrenze von einschließlich 24 Jahren bis dahin eingehalten wird) oder die studentische Versicherung bis dahin bestehen.

Zudem solltest du direkt klären, was du danach machst. Solltest du im Anschluss eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen läuft der Beitragseinzug dann über den Arbeitgeber. Wenn dies nicht der Fall ist klären, ob ggf. ein Anspruch auf ALG oder Bürgergeld besteht - hier wird dann auch der Krankenversicherungsbeitrag bezahlt. Ansonsten, wenn du schon 23 Jahre alt und nicht verheiratet (oder der Ehegatte privat versichert) sein solltest, kommt im Anschluss die freiwillige Versicherung zum Tragen. Diese ist jedoch mit einem höheren Mindestbeitrag verbunden.

Bei Fragen gerne nachhaken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung