Krankenpflege: Zulassung zur Prüfung ohne Ausbildung
Moin!
Ich bin Rettungsassistent, arbeite aber nun schon seit etlichen Jahren ausschließlich in der Krankenpflege, ohne diesen Beruf jemals gelernt zu haben.
Nun gibt es ja für IHK-Berufe eine sogenannte Externenprüfung, also dass Berufserfahrene ohne Ausbildung in eben diesem Beruf nach einer Bestimmten Zeit zur Prüfung zugelassen werden können, ohne die Ausbildung durchlaufen zu haben. (Quelle: http://www.ihk-berlin.de/aus_und_weiterbildung/ausbildungspruefungen/Voraussetzungen_zur_Pruefungszulassung/813518/Externenpruefung.html )
Gibt es diese Möglichkeit in der Krankenpflege auch?
Vielen Dank!
3 Antworten
nicht für die Kranken oder Altenpflege
nein geht nicht ..da die statlichen Vorraussetzungen für die Prüfungen das nicht zulassen....
Für die Alten u. Krankenpflege gibt es das nicht.
Auch wenn du Rettungsassistent bist ( war ich auch einmal) wirst du in der Alten u. Krankenpflege als ungelernte Kraft geführt.
Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass du als Krankenpfleger -- mit allen Aufgaben-- dort arbeitest.
Die Einrichtung würde sich strafbar machen, wenn sie dir Aufgaben aufträgt die nur 3 jährig examinierte Pflegefachkräfte ausführen dürfen.
Ich denke einmal, dass du dort als Pflegehelfer eingesetzt wirst.
Da führt kein Weg daran vorbei, du wirst die 3 Jahre lernen müssen.
Ob es eine Verkürzung um ein Jahr geben kann fragst du am besten beim zuständigen Regierungspräsidium an, denn die sind für die GuK und Altenpflegeausbildung zuständig.
Die IHK hat damit nichts am Hut- auch wenn sie da gerne mitmischen würde.
doch das kannst du , du musst mindestens 2 Jahre da arbeiten und am besten Zertifikate vorlegen dann kannst du das machen , erstmal eine Prüfung zum Altenpflegehelfer und danach zum examinierte Fachkraft , alten und Krankenpfleger gelten gleich , hab das jetzt bzw mache das gerade alles