Krankengeld?

3 Antworten

Krankengeld gibt es ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit bei gleichbleibender Diagnose.

Aufstocken kann man mit Bürgergeld.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Wenn es dieselbe Krankheit ist, werden vorherige Zeiten angerechnet. Also ja, nach den nächsten zwei Wochen fällt sie ins Krankengeld.

Die Zeiten mit der gleichen Erkrankung werden zusammengezählt. Ab der 7. Woche fällt man damit ins Krankengeld.