Krank in Berufsschule?
Hi, bin im 3ten u letzten Ausbildungsjahr jedoch war ich dieses Jahr in der Schule mindestens 7-8x krank. Und mann soll ja 10% in 3 Jahren irgendwie nicht überschreiten
Für die Abschlussprüfung bin ich aber schon angemeldet (unterschrieben diesdas)
Besteht die Gefahr, das die mich trotzdem nicht in die Prüfung lassen? (Fkraft f. Lagerl.)
1 Antwort
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Voraussetzung für die Zulassung zu Abschlussprüfung ist, dass du die erforderliche Ausbildungszeit absolviert hast (§ 43 Berufsbildungsgesetz). Die IHK setzt dabei die Regel, dass man in seiner Ausbildung etwa 10% Fehlzeiten (12-15 Wochen bei drei Jahren) haben darf, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
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Das weiß Ich, beantwortet aber nicht meine Frage.