Krank, Haupt-und Nebenjob.?

5 Antworten

Es ist durchaus möglich, im Hauptjob arbeitsunfähig zu sein, den Nebenjob aber ausüben zu können.

Die "Krankmeldung" bedeutet nicht, dass man gar nichts arbeiten kann, es ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die sagt, dass der AN seine vertragliche Tätigkeit nicht ausüben kann. Nicht mehr und nicht weniger.

Es kann sein, dass ein AN z.B. eine Verletzung am Bein hat und damit nicht im Lager arbeiten kann. Dann ist er arbeitsunfähig.

Je nach Art der Verletzung, würde er aber bei einem Bürojob nicht gehindert sein, seine Tätigkeit auszuüben. Da braucht es dann keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung obwohl der AN nicht gesund ist.

Wenn Deine Bekannte im Nebenjob Urlaub hat, braucht sie die Arbeitsunfähigkeit nicht zu melden, wenn sie das nicht möchte, sie bekommt den Urlaub dann wie geplant abgezogen.

Aber darf sie das überhaupt? Oder könnte sie Ärger bekommen?

Selbstverständlich darf sie hier auf die ihr zustehende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verzichten - Sprich dann auf "einen" Ersatzurlaubstag.

Wenn sie krank ist, ist sie krank. Dann soll sie sich erholen und keinen der Jobs ausüben.

Was passiert,wenn der AG des Hauptjobs das mitbekommt? Sie ist zu krank um für ihn zu arbeiten, aber führt weitere ihre Nebentätigkeit aus? Da wird die Kündigung nicht lange auf sich warten lassen.

Das andere ist die Versicherung. Wenn sie bei ihrem Nebenjob zu Hause versichert ist, ist das okay. Aber wenn sie krankgeschrieben ist, zählt das für beide Jobs. Hat sie nun einen Unfall, der theoretisch über den Nebenjob abgesichert ist, wird dies mit einer Krankschreibung sehr kritisch!


Familiengerd  19.10.2018, 14:08
Was passiert,wenn der AG des Hauptjobs das mitbekommt? Sie ist zu krank um für ihn zu arbeiten, aber führt weitere ihre Nebentätigkeit aus? Da wird die Kündigung nicht lange auf sich warten lassen.

Das ist so pauschal nicht richtig.

Es kommt auf die Art der Erkrankung und die Art der Tätigkeiten im Haupt- und Nebenjob an.

Ein Maurer, der Wegen eines gebrochenen Arms im Hauptjob arbeitsunfähig ist, kann im Nebenjob z.B. als Bürokraft, Telefonist, ... durchaus arbeitsfähig sein.

Ob das beim Hauptarbeitgeber "gut" ankommt, ist eine andere Frage; es ist jedenfalls - in diesem Beispiel - kein Grund zur Kündigung

0
Funfroc  19.10.2018, 12:05

Hast du die Fragestellung gelesen? Es wird keiner der beiden Jobs ausgeübt. Im einen Job krank gemeldet, im anderen Urlaub.

Die Frage ist, ob man verpflichtet ist, sich auch in dem Job krank zu melden, in dem man sowieso nicht da ist, weil Urlaub.

Da man sich freiwillig schlechter stellt, wird da wohl nicht dagegen sprechen... außer das es halt dumm ist.

1

sie ist krank und soll sich auskurieren.. dazu zählt auch eine Heimarbeit.. ich würde mir für beide Jobs eine Krankmeldung holen.. denn entweder bin ich krank, oder ich bin es nicht


Familiengerd  19.10.2018, 14:11
denn entweder bin ich krank, oder ich bin es nicht

Natürlich - hat aber nichts mit der Frage zu tun, ob man bei einer Arbeitsunfähigkeit für eine bestimmte Tätigkeit im Hauptjob nicht doch arbeitsfähig für eine bestimmte andere Tätigkeit im Nebenjob ist.

0

Kommt auf den Job an... wenn sie zuhause sitzt und häkelt kann sie das vielleicht mit ihrer Krankheit machen