Krank am Anfang Ausbildung?

4 Antworten

Laut Gesetz muss man als Arbeitnehmer am dritten Krankheitstag spätestens eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt beim Arbeitgeber vorlegen. Der Arbeitgeber darf aber auch bereits am dem ersten Krankheitstag eine verlangen. Entsprechend musst du da in deinem Ausbildungsbetrieb nachfragen, wie das Prozedere ist.

Richtig gehandelt hast du mit dem Anruf beim Arbeitgeber. Diese Meldung muss unverzüglich passieren, sobald du von deiner Krankheit "erfährst" - also nach Möglichkeit noch vor Dienstbeginn, spätestens aber eben dann (kommt drauf an, ob du vorher schon eine Möglichkeit hast, jemanden zu erreichen).

Entschuldigungszettel sind in der Ausbildung nicht mehr gefragt, auch nicht in der Schule. Solltest du mal in der Berufsschule fehlen, dann kann es sogar sein, dass diese eine Bestätigung deines Ausbildungsbetriebs sehen möchte, dass dieser von dir informiert wurde. Also auch hier: in der Schule nachfragen, wie es gehandhabt wird, für den Fall der Fälle!

Eine von dir geschriebene Entschuldigung bringt dir im Arbeitsleben nichts mehr.

Da du deine Vorschriften offenbar nicht kennst, solltest du morgen arbeiten gehen, vielleicht schickt dein Ausbilder dich krank nach Hause. Es kann sein, dass dein Arbeitgeber bereits für einen Tag ein ärztliches Attest fordert.

Gehst du nicht, benötigst du dringend morgen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, dann musst du zum Bereitschaftsdienst. Dort teilst du dann auch mit, dass du auch heute nicht arbeiten konntest.

Eine Krankheit kommt nun Mal nicht nach Terminkalender, sondern spontan und weiß auch nicht, ob du gerade erst eine Ausbildung angefangen hast oder nicht, aber das braucht sie auch nicht.

Fakt ist aber, wenn du krank bist, bist du krank und da solltest du lieber eine Genesungszeit nehmen, statt womöglich deine Kollegen anzustecken. Außerdem bist du ja dann viel unkonzentrierter und die Fehlerquote steigt auch und das muss nicht sein.

Bzgl. der Regelungen bei Krankschreibungen, d.h. AU, müsstest du Mal in deinen Ausbildungsvertrag schauen, ob da eine Klausel diesbezüglich zu finden ist. Wenn nicht, frage am besten deinen Ausbilder.

Richtig ist aber, das viele Betriebe spätestens nach dem 3. Krankheitstag eine AU vorgelegt bekommen wollen. Andere Betriebe wollen bereits ab dem ersten Fehltage eine AU vorgelegt bekommen. Dies liegt aber im Ermessen des Betriebs. Mit einer selbst geschriebenen Entschuldigung, wie damals in der Schule, ist im Arbeitsleben nicht mehr...

Was du aber auf jeden Fall tun solltest, ist auch morgen telefonisch Bescheid zu geben, dass du morgen nicht zur Arbeit erscheinen kannst.

Deinem Chef sollte auch klar sein, das es am Wochenende schwierig ist, ein Attest zu bekommen. Evtl. könnte dein Hausarzt dich am Montag noch rückwirkend krankschreiben. Diesbezüglich müsstest du aber deinen Arzt fragen, da es in seinen Ermessen ist.

Gruß und gute Besserung!

Du brauchst eine Krankmeldung, so einfach geht es nicht


jakkily  18.10.2019, 22:20

Krankschreibung...

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