Kosten der Hormontherapie bei Transsexualität?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Was ist denn der Unterschied zwischen einer Privaten oder öffentlichen Praxis. Die HRT machst du einfach bei einem Endokrinologen, egal in was für einer Praxis oder Einrichten. Da die Hormone verschreibungspflichtig sind, muss die KK die Kosten dafür auch übernehmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin selbst Trans und bi und beschäftige mich damit.

Bigmama45 
Beitragsersteller
 22.03.2022, 11:26

Das überrascht mich, da mein privater Hausarzt meinte Privatpraxen hätten nicht das Recht auf eine Deckung der KK (ich besuche eher Privatpraxen und da sind Medikamente Selbstzahlerleistungen). Auch bei verschreibungspflichtigen Mediks.

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Bigmama45 
Beitragsersteller
 22.03.2022, 11:27
@Bigmama45

Äquivalentes gilt für HRT bei privaten/gesetzlichen Endokrinologen, meine Überlegung ist nur das ich bei einer Privatpraxis 4 Monate Wartezeit weniger habe.

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emyness  22.03.2022, 11:31
@Bigmama45

Wenn es dir die 4 Monate wert sind. Bedenke aber, dass die HRT ein Leben lang geht und du nicht nur die Medis (welche nicht gerade Billig sind) sondern auch die Labortests selber bezahlen musst, wenn die KK die Kosten nicht übernimmt.

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emyness  22.03.2022, 11:36
@Bigmama45
Auch bei verschreibungspflichtigen Mediks.

Ich weiss nicht, wie das bei euch in DE ist, aber bei uns in der Schweiz ist es so, dass Grundsätzlich alle geschlechtsangleichenden Massnahmen von der Grundversicherung der KK übernommen übernommen werden müssen. Wenn du übers TSG gehst, ist es meines Wissens nach so, dass die KK die Kosten dafür übernehmen muss.

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KarlKlammer  22.03.2022, 17:31
@emyness

Das TSG hat mit der medizinischen Versorgung nichts zu tun. In Deutschland ist die medizinische Versorgung von trans Personen nicht gesetztlich geregelt.

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emyness  22.03.2022, 19:14
@KarlKlammer

Benötigt man dafür nicht die Indikation oder ein Gutachten, damit das von der KK übernommen wird?

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KarlKlammer  22.03.2022, 20:18
@emyness

Die Krankenkassen fordern psychiatrisch/psychotherapeutische Indikationsstellung und auch somatisch-ärztliche Indikationsstellung nach der Begutachtungsanleitung des Medizinischen Dienst der Krankenkassen.

Die Krankenkassen geben Anträge regelmäßig zur Begutachtung an den MDK. Der MDK erstellt dann ein Gutachten und an das hält sich die Krankenkasse dann.

Im TSG geht es um Namens- und Geschlechtseintrag. Da müssen zwei Gutachter jeweils ein Gutachten erstellen aus dem hervor geht, dass die begutachtete Person "auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben [und] mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird."

"(...) In ihren Gutachten haben sie auch dazu Stellung zu nehmen, ob sich nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft das Zugehörigkeitsempfinden des Antragstellers mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern wird."

Die TSG-Gutachten genügen halt so nicht unbedingt dem was die Krankenkassen bzw. der MDK bräuchte. Die Gutachten werden aber mitunter von den Kassen angefordert, was man dann hinschicken kann, aber rechtlich gesehen nicht muss.

Da transmedizinische Versorgung lange gar nicht geregelt war, war es früher aber üblich, dass die TSG-Gutachten (die man selbst zahlen muss) auch so formuliert wurden, dass man damit bei einer Krankenkasse weiterkommt. Aktuelle Richtlinien der Krankenkassen machen sowas unnötig.

Wobei das TSG halt vorsieht, dass die Person sich einem die äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat sowie dauernd fortpflanzungsunfähig ist. Das wurde erst 2011 vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt. Also prinzipiell wäre man bei den TSG-Gutachten schon relativ weit in der Transition gewesen.

BTW: "Unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben" ist meine Lieblingsformulierung aus einem Gesetzestext. Wer denn nicht? - Wobei das eine rhetorische Frage ist, weil die Verfasser des TSG ja irgendwie an der Stelle für sich feststellten, dass diese "Transsexuellen" irgendwie Menschen sind.

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