Konvertieren/ Islamischer Name

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Mögliche Gründe für die Zulässigkeit einer Vornamensänderung..alle Kosten trägt der Antragssteller, auch bei einer evtl. Nichtgenehmigung

Exotischer Vorname bei Einbürgerung

Verwechslungsgefahr

Vornamen, die lächerlich oder anstößig klingen

Das Geschlecht ist nicht eindeutig erkennbar

Problematische Schreibweise oder Aussprache

Vornamen, die Auslöser für psychische Probleme sind (z. B. durch Assoziationen)

Geschlechtsumwandlung

Die Schreibweise eines Vornamens ändern

Eine ausländische Namensform verdeutschen

Erforderliche Unterlagen Namensänderung

Sie benötigen den Personalausweis, den Reisepass oder den Kinderausweis.

1 Amtlich beglaubigte Geburtsurkunde: Diese ist beim Standesamt des Geburtsortes zu beantragen und kostet natürlich.

2 Führungszeugnis: Dieses wird in der Regel beim Einwohnermeldeamt beantragt und muss von dort direkt an das Standesamt geschickt werden. Und ist natürlich auch mit Kosten verbunden.

3 Nach Möglichkeit eine gutachterliche Stellungnahme von einem Arzt und/oder Therapeuten. In manchen Bundesländern ist dies zwar nicht zwingend notwendig, wird aber dennoch gerne gesehen. Fragen Sie einfach mal Ihren Arzt.

4 Eigene Begründung: Erklären Sie genau, warum Sie eine Vornamensänderung anstreben.

5 **Bescheinigung über Einkommen, sprich Gehalt, Rente oder sonstige Einnahmen.

6 Die Unterlagen, welche Sie einreichen müssen, sollten jeweils im Original eingereicht werden**. Alle Antragsunterlagen bleiben grundsätzlich in der Behörde. Nach erfolgter Beglaubigung der Kopien erhalten Sie Ihre vorgelegten Originalunterlagen natürlich wieder zurück. Im Einzelfall können zur Antragsbearbeitung auch weitere Unterlagen erforderlich werden.

7 ****Die weitere Verfahrensweise besteht darin, dass der zuständige Beamte sich bei dem Finanzamt erkundigt, ob bei Ihnen eventuell schon eine Steuerschuld vorliegt.**

8 Wenn die Vornamensänderung dann durch ist, müssen sämtliche amtliche Papiere (Führerschein, Personalausweis, Reisepass, Impfpass, etc.) neu beantragt werden, was natürlich wieder neue Kosten mit sich bringt. **

Namensänderungen sind in der BRD grundsätzlich möglich, bedürfen aber einer außerordentlichen Begründung. Hierzu ist es unter anderem empfehlenswert, wenn man ein psychologisches Gutachten vorlegen kann.

Weiterhin ist es natürlich notwendig, dass man die Volljährigkeit erreicht hat. Minderjährigen ist eine Namensänderung ohne Genehmigung der zur Vormundschaft berechtigten nicht gestattet.

Näheres findest Du auch im Namensänderungsgesetz:

http://www.namensänderungsgesetz.de/

Klar geht das! Umgekehrt auch: Ein mir flüchtig bekannter Ex-Muslim hat sich als Taufnamen "Pierre Vogel" eintragen lassen!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium an div. Universitäten sowie Intereligiöser Dialog.

Das Namensrecht ist sehr rigide und du kannst (aus gut nachvollziehbaren Gründen) nicht so einfach deinen Namen ändern lassen.

Wenn das möglich ist, dann nur aus schwerwiegenden Gründen, welche genau das sind, das kannst du beim Standesamt erfahren.

Konvertieren - Relion wechseln, zählt nicht zu diesen Gründen.

ABER ... du kannst dir deinen neuen Vornamen zu deinen bereits amtlich eingetragenen HINZUFÜGEN lassen.

ALLERDINGS ist das zeitaufwendig UND ES KOSTET einiges Geld.

Erkundige dich doch mal bei deinem Standesamt, dort kann man dir deine Frage korrekt beantworten und dich beraten.

Künstlername, Ordensname ist Quatsch.

Konversion ist ein 'wichtiger Grund' (§§ 3, 11 NamÄndG) für eine Ändeurng des Vornamens. Allerdings nur in der Art, dass ein glaubenskonformer Name hinzugefügt wird.

Ist der bisherige Name allerdings konfessionswidrig (Christ... für eine zum jüdischen Glauben konvertierte Person) ist auch ein Ersetzen des bisheigen Vonamens möglich.

Ob ich Ahnung habe? Na ja, so aus ca. 150 Namensänderungsverfahren pro Jahr. Und da war auch die eine oder andere Konversion dabei ...