Kontrolle?

7 Antworten

Wenn es einen Verdacht gibt, muss irgendetwas vorgefallen sein oder es Anzeichen dafür geben. Statt die Privatsphäre zu verletzen, kann man das einmal aufschreiben und dann ein sachliches Gespräch darüber führen. Dabei vielleicht hilfreich:

„Wir müssen reden“ - Gespräche über Drogenkonsum, https://drugscouts.de/hilfe-unterstuetzung/wir-muessen-reden-gespraeche-ueber-drogenkonsum

Zudem ist es auch möglich, vorab oder zusammen eine Beratungsstelle zu kontaktieren. Dort gibt es vertrauliche und kostenlose Hilfe nicht nur für Betroffene, sondern auch für Angehörige.

Beratung & Hilfe rund ums Thema Substanzkonsum & Suchtrisiken, https://mindzone.info/beratung/

Alles Gute!

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie ✅ Kein Fachmann, kein Arzt ❌

Da er 18 ist und volljährig Nein, da hier Eingriff in die Privatsphäre.

_ Das ist das eine .........

Jedoch gibt es noch die elterliche Sorgepflicht:

Trotz der Volljährigkeit des Sohnes haben Eltern eine gewisse moralische und rechtliche Verantwortung für das Wohl ihrer Kinder, besonders wenn diese noch im Elternhaus leben. Diese Verantwortung könnte in Extremsituationen, wie dem Verdacht auf Drogenkonsum, eine intensivere Kontrolle rechtfertigt..

Von daher würde ich es befürworten zu kontrollieren!

INFO_

Prinzipiell haben Eltern das Recht, ihre volljährigen Kinder vor die Tür zu setzen. Im Fachjargon können sie ihren Kindern ohne Begründung ein Hausverbot erteilen.

Hausrecht!


Still  13.07.2024, 07:42
eine intensivere Kontrolle rechtfertigt.

Keine Frage, dass würden alle Eltern auf sich nehmen! Aber gerechtfertigt ist nicht gleich zu setzen mit rechtens.

0
Nova2040  13.07.2024, 07:55
@Still

Mag sein, aber es sind auch eben die Eltern.

Was wäre das für ein Sohn, der dies infrage stellt?

Sollte es ihm nicht passen hat er ja bei Volljährigkeit die Möglichkeit sich eine eigene Wohnung zu nehmen. Eltern sollten bei solche Verdachtsfällen hart durchgreifen.

Zum Wohl des Kindes!

0

Ein Eingriff in seine Privatsphäre ist es definitiv.

Dürfen, dürfen sie nicht, aber ich kann dir garantieren, dass das kein Strafverfahren nach sich ziehen würde.

Der mann ist 18. ASomit habt ihr kein Recht solch einen Eingriff in die Privatsphäre durchzuführen.