Kontaktverbot von fremden Eltern?

2 Antworten

Hallo, wenn ich Sie richtig verstehe, dann wurde von Jugendamt bei Gericht keine Meldung gemacht und Ihnen Teilbereiche der elterliche Sorge zunächst nicht entzogen. Sie haben ja zugestimmt, dass Ihre Tochter bei der Freundin sein kann, das können Sie, da sie ja das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. In solchen Situationen ist es durchaus sinnvoll, dass eine räumliche Trennung stattfindet, jedoch bin ich der Meinung, dass es besser gewesen wäre, wenn Ihre Tochter in eine pädagogische Einrichtung verbracht worden wäre. Dort sind Fachkräfte tätig die sich mit solchen Konflikten auskennen und professionell arbeiten. In der Regel haben Jugendämter die Möglichkeit mit Ihrer Zustimmung Ihre Tochter in Obhut zu nehmen und entsprechend unterzubringen. Es gibt hier Einrichtungen die hier auch sehr schnell mit den Jugendämtern zusammenarbeiten. Es ist richtig, dass Sie sich mit Ihrem Anwalt in Verbindung gesetzt haben. Ich würde an Ihrer Stelle jedoch morgen auch sofort Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen und die Vorkommnisse schildern und mitteilen, dass Sie nicht mehr damit einverstanden sind, dass Ihre Tochter sich weiterhin dort aufhält. Die Eltern der Freundin scheinen nicht geeignet in diesem Konflikt förderlich mitzuwirken. Falls Ihre Tochter nicht zurück will und Sie auch der Meinung sind, dass eine Auszeit notwendig ist, besteht die Möglichkeit dass Sie beim Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung zu stellen und dass Ihre Tochter dann zunächst in eine Einrichtung verbracht wird. Weiterhin wird die Polizei Ihre Tochter erneut befragen und sie darauf hinweisen, was ihr bei einer Falschaussage droht. Falls Ihre Tochter bei Ihrer Aussage bleibt, besteht auch die Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstellen lässt. Auch werden Sie selbstverständlich von der Polizei befragt.


anny71  22.02.2015, 18:29

Die Unterbringung bei der Uroma würde ich nicht empfehlen, nur wenn absolut keine andere Möglichkeit besteht. Ich denke, dass es wichtig wäre, dass Ihre Tochter unabhängig von ihrem privaten Umfeld eine gewisse Zeit verbringen sollte, zudem dass ihr Fachleute zur Seite stehen, die mit ihr arbeiten können. Deshalb habe ich auch geschrieben, dass ihre Tochter zunächst in eine Inobhutnahmestelle sollte, diese sind für solche Kristen geschult. Die elterliche Sorge kann nur von einem Familiengericht entzogen werden. In der Regel stellen die Jugendämter entsprechende Anträge wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Diese Familie kann das nicht tun bzw. sind nicht antragsberechtigt. Wird das Sorgerecht entzogen so geht dieses in der Regel an einen Ergänzungspfleger beim Jugendamt und bestimmt nicht an irgendeine Familie. Ich würde durch meinen Anwalt ein Schreiben veranlassen, dass diese Familie sich doch bitte nicht weiterhin in Ihre familiären Angelegenheiten mischen soll.

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anny71  22.02.2015, 17:53

Ich gebe Ihnen Recht. Diese Familie scheint nicht das geeignete Umfeld für Ihre Tochter zu sein. Leider gibt es immer wieder Eltern die sich gerne einmischen. Bestehen Sie beim Jugendamt morgen darauf, dass Ihre Tochter in einer sogenannten ¨ Inobhutnahmestelle¨ untergebracht wird, ein weiterer Aufenthalt Ihrer Tochter bei dieser Familie entspricht nicht dem Wohl Ihres Kindes. Sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht und entscheiden.

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Satanslamm 
Beitragsersteller
 22.02.2015, 18:18
@anny71

Die Mitarbeiterin vom Jugendamt wollte sich auch umgehend um einen Platz in einer Jugend-WG ab Montag (also morgen) bemühen, aber konnte natürlich auch nicht versprechen das es so schnell klappt. Meinen Sie, dass andernfalls die Möglichkeit bestünde sie bei einem Familienangehörigen (ihrer Ur-Oma) unterzubringen bis ein Platz in einer Jugend-WG zur Verfügung steht? Oder kann da das Amt dann sagen das da ja wieder da Risiko besteht das wir sie von dort wegholen, oder sie dann wiederum negativ beeinflussen können - beispielsweise sie zwingen ihre Aussage bei der Polizei zu widerrufen oder so. Nicht das wir das vor hätten! Aber ich denke jetzt mal in der Allgemeinheit, und denke das die Gefahr sicher bei einigen bestehen könnte, und das Amt sowas dann vielleicht grundsätzlich verweigert... :/ Meine Oma (also die Ur-Oma unserer Tochter) würde sie auch auf jeden Fall aufnehmen, und ist auch körperlich und geistig voll auf der Höhe sich um sie zu kümmern - das wurde alles schon geklärt, und sie will morgen auch gleich zu dem Termin mitkommen und würde sie ggf. auch gleich mitnehmen, wenn das mit der WG nicht klappt. Und wissen Sie vielleicht auch, inwiefern die Gefahr besteht, dass die Familie ihrer "Freundin" die Möglichkeit hat uns das Sorgerecht, und eben auch damit verbundene Recht wie eben das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen bzw. selber einen Antrag beim Jugendamt zu stellen das uns das Sorgerecht entzogen wird? Die Befürchtung haben wir mittlerweile nämlich auch... :/

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Satanslamm 
Beitragsersteller
 22.02.2015, 17:50

Vielen Dank für die super Antwort! Nein es wurde keine Meldung beim Gericht gemacht, und wir haben auch noch immer das volle Sorgerecht. Die Möglichkeit der Unterbringung in einer Krisenwohnung bestand laut Aussage von der Mitarbeiterin vom Jugendamt so kurzfristig leider nicht. Einen Termin beim Jugendamt haben wir morgen auch nochmal, und den Antrag auf Hilfe zur Erziehung haben wir Freitag gleich mitbekommen. Unsere Befürchtung ist nun nur, dass die Eltern ihrer Freundin sie vielleicht noch negativer beeinflusst haben - immerhin hatten sie ja das ganze WE Zeit... :( Und irgendwas kann ja (ohne jemanden verurteilen zu wollen!) in der Familie eigentlich auch nicht stimmen, wenn eine Tochter von denen auch regelmäßig ausreißt... :/

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Das ist ein Schock, dass die eigene Tochter so reagiert. Aber was mir hier im Text wirklich fehlt ist der Teil der Eigenreflexion. Klar, Pubertät, klar schwierige Zeit. Aber das ein Kind zu so einem Mittel greift, das ist schon ein deutliches Alarmsignal und Hilfeschrei. Bitte dreht euch jetzt nicht nur um das Kind, sondern denkt darüber nach, was ihr vielleicht verändern müsst, damit das Zusammenleben wieder funktionieren kann. Ich bin mir sicher, dass auch ihr was dazu beigetragen habt.


Satanslamm 
Beitragsersteller
 23.02.2015, 07:55

Leider war die Textlänge erreicht, daher konnte ich dazu nicht mehr schreiben. Natürlich sind wir nicht ganz unschuldig, wie ich erwähnt hatte gab es schon öfter Androhungen das sie uns anzeigt, wenn sie mal etwas nicht durfte. Ich würde schon sagen das wir recht streng waren, ihr vielleicht nicht die Freiheiten gegeben haben die sie wollte. Allerdings wurden wir schon mehrfach von ihr hintergangen, belogen und bestohlen. Ihre schulischen Leistungen lassen auch zu wünschen übrig (keine Mitarbeit, macht keine Hausaufgaben - Zeugnisdurchschnitt 4), im Haushalt beteiligt sie sich auch so gut wie gar nicht. Wenn es nach ihre ginge würde sie nach der Schule sofort wieder raus, irgendwann Abends wieder nach Hause kommen, dann am besten noch stundenlang vor den PC, und irgendwann in der Nacht ins Bett. Wir möchten natürlich das sie sich in der Schule bemüht, Hausaufgaben macht, sich vielleicht auch etwas mehr im Haushalt beteiligt. Ich habe schon extra meine Arbeitszeit verkürzt, damit ich nachmittags zuhause bin und ihr ggf. bei den Hausaufgaben und beim lernen helfen kann. Aber sie verweigerte sich immer - angeblich hätte sie keine Hausaufgaben auf, mitzuschreiben gab es nichts, und tun wird sie auch nichts da sie ja nicht raus darf. Und ja, wir haben es auch schon mehrfach versucht ihr ihr Freiheiten zu lassen, aber auch das führte nur dazu das sie anstatt dem kleinen Finger gleich die ganze Hand wollte. Erlaubte man ihr ein paar Stunden raus zu dürfen wollte sie Abends dann auch noch an den PC - durfte sie das nicht kamen Beleidigungen und Drohungen, und sie hat sie weiterhin verweigert. Und irgendwann haben wir dann natürlich gesagt, ok, wenn Du auch nicht mitmachst machen wir jetzt auch nicht mehr mit und erlauben Dir nichts mehr. Dann hat es mal ein paar Tage funktioniert das sie sich anständig verhielt, aber sobald sie wieder eine Sache nicht durfte fing alles wieder von vorne an. Sicherlich hätte wir vielleicht auch schonmal vorher selber zum Jugendamt gehen sollen ... aber man hat ja immer noch gehofft... Und auch die Zusammenarbeit mit der Schule funktionierte leider nicht optimal da die Lehrer der Meinung waren es ist nicht deren Aufgabe zu kontrollieren ob sie mitschreibt oder Hausaufgaben einträgt... Ein Schulwechsel wurde aber leider abgelehnt, da keine Kapazitäten auf anderen Schulen waren. Und wie gesagt ... man hat halt immer noch gehofft... Und wir haben uns das ganze WE den Kopf zerbrochen was man ändern kann ... aber letztendlich würde es wohl darauf hinaus laufen das sie alles tun und lassen darf was sie will, und wir müßten uns nach ihr richten. Und das eben die Gefahr besteht, wenn ihr wieder was nicht passt sie uns gleich wieder anzeigt...

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Sanja2  23.02.2015, 20:45
@Satanslamm

Nein, es geht nicht darum wer darf was und wer erlaubt was, sondern darum in welcher Beziehung steht ihr zueinander. Ich arbeite in der stationären Kinder- und Jugendhilfe, ich betreue genau diese Jugendlichen, die alles verweigern, machen was sie wollen und wenn alles nichts hilft werden sie beleidigend oder aggressiv. Das wichtigste ist mit ihnen in Beziehung zu treten. Nicht auf Druck des Kindes nachgeben, aber es hören, es wahrnehmen und ernst nehmen. Nicht in seinen Forderungen, sondern in seinen Bedürfnissen und Gefühlen. Das Kind annehmen, aber nicht das Verhalten tolerieren. Das ist ein sehr sehr schwieriger Balanceakt, aber wenn man es schafft in Beziehung zu stehen kann man ganz viel erreichen und sehr viel deeskalieren. Ihr müsst rausfinden, welches Bedürfnis sie hat, was sie eigentlich hinter all diesem Verhalten für Bedüfnisse vermisst. das ist schwer, weil man hinter die Kulisse von Aggression, Wut und Beleidigungen schauen muss. Schau dir das Kind an, das du liebst, nicht das Verhalten, das gerade alles überdeckt.

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