Kontakt mit Mädchen als Muslim?

3 Antworten

Wa 3alaikum salam rahmatullah.

Ihr habt beide gar nichts zusammen auszumachen. Wenn, dann musst du zu ihrem Vater gehen und um sie anhalten. Mit ihm kannst du etwas ausmachen bzw. planen.

Ohne sein Beisein darfst du mit dem Mädchen gar nicht privat kommunizieren. Das ist haram. Ihr dürft euch nicht schreiben. Es sei denn, der Vater hat schon zugestimmt, und ihr würdet Hochzeitsplanungen besprechen. Das ginge aber auch nur in einer WhatsApp-Gruppe, zum Beispiel, in der der Vater mitlesen kann.

Sonst dürftet ihr gar nichts tun bis zur Eheschließung.

Ihr solltet das respektieren und den Kontakt bis zur Eheschließung abbrechen. Stimmt der Vater nicht zu, dann den Kontakt für immer abbrechen. Du sagst schon: soweit du weißt.... Ja, das hast du richtig gewusst. Warum hälst du dich aber nicht daran?

Du bist schon alt genug und weißt sicher, was Sünden sind. Also sündige du nicht und ziehe auch das Mädchen bitte nicht weiter in Sünde hinein. Du wirst eine eventuelle Höllenstrafe nicht für sie übernehmen wollen, zumal das ja auch gar nicht möglich ist....

Fürchtet beide bitte Allah!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Nein, natürlich nicht

Was sagt der Wali dazu?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Praktizierender Muslim

Man muss Sure 17,32 nicht so restriktiv interpretieren. Ihr müsst ja nicht gleich Petting betreiben oder im Bett landen. Das reine Schreiben oder Treffen halte ich nicht für schlimm, wir leben in einer aufgeklärten Gesellschaft. Früher konnte man zudem eher heiraten.

Das salafistische Spektrum beurteilt das alles wie folgt:

Und kommt der Unzucht nicht nahe. Wahrlich, sie ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg. (17:32)
17:32 - Der Leser wird hier gebeten, die Formulierung des Verbots der Unzucht genau zu verstehen, weil das Verbot als sloches nicht direkt erwähnt, sondern, dass man das "Nahekommen" zu ihr nicht praktiziert, und dies ist eine noch stärkere Form als das Verbot selbst. Mit anderen Worten ist darunter zu verstehen, dass dem Muslim nicht nur die Unzucht, sondern auch alles, was zu ihr führt, wie küssen, streicheln, anwerben in jeder Form usw., verboten ist. Unzucht bzw. Ehebruch entzieht dem Täter den Schutz des Schöpfers, zerstört die Grundlage des Familienlebens und der Gesellschaft und führt zu Schändlichkeit und Übel (vgl. 4:22; 6:151 und die Anmerkung dazu).

Quelle: https://www.islamicbulletin.org/german/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (S. 458)

Siehe auch:

Mann und Frau dürfen sich vor der Ehe nur in Gegenwart eines ihrer nahen Verwandten (Mahram) treffen. Der Mann darf dabei nur das Gesicht und die Hände der Frau betrachten, denn dies reicht für ihn aus, um festzustellen, ob sie seinen Vorstellungen entspricht oder nicht.
Eine Verlobung ist das gegenseitige Versprechen zu heiraten, das sich ein Mann und eine Frau geben. Die Verlobung ist nur eine Vorstufe der Heirat. Deshalb ist es den beiden Verlobten nicht erlaubt, sich ohne Anwesenheit Dritter in ein und demselben Raum aufzuhalten. Auch dürfen sie erst dann miteinander ausgehen, nachdem sie geheiratet haben. Solange sie nur verlobt sind, sind sie islamrechtlich Fremde und es ist ihnen im Umgang miteinander alles verboten, was fremden Personen im Umgang miteinander auch verboten ist.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 100-101

Alles Gute für euch zwei.