Konsequenzen für Ladendiebstahl?

5 Antworten

Damit es als Straftat in deinem Führungszeugnis steht, musst du erstmal verurteilt werden.

Aktuell wurde der Ladendiebstahl nur angezeigt.

Auf dich wird sicherlich eine Bearbeitungsgebühr vom Markt zukommen und du wirst dich schriftlich äußern müssen.

Rede auf jeden Fall mit deinen Eltern, weil sie werden eh informiert.

Sie werden dir auch sagen, ob ihr vielleicht zu einem Anwalt geht oder nicht, weil du wirst dich auch schriftlich dazu äußern müssen.

Wie die Sache ausgeht kann ich dir nicht sagen. Es kann sein, dass das Verfahren eingestellt wird oder du bekommst eine kleine Strafe, falls du Ersttäterin bist.


NonNam  20.04.2023, 23:01

Die "Bearbeitungsgebühr" muss sie aber nicht zahlen. Sie ist minderjährig.
Und ein Anwalt würde nur Geld kosten. Das Geld dafür gäbe es auch bei einer zu erwartenden Einstellung nicht zurück.
Und äußern muss sie sich absolut nicht.

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Alica126  20.04.2023, 23:03
@NonNam

Anwalt kostet nur Geld, wenn keine Rechtschutzversicherung vorhanden ist.

Du hast recht, sie muss sich nicht äußern. Da hab ich mich falsch ausgedrückt. Danke

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NonNam  20.04.2023, 23:04
@Alica126

Mir ist keine Rechsschutzversicherung bekannt, die auch bei Straftaten einspringt. Wäre auch unzulässig.

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Alica126  20.04.2023, 23:05
@MandelMkse

Du hast mündlich im Laden ausgesagt oder? Dann wirst du wohl nochmal Post bekommen und du kannst dich schriftlich äußern

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Alica126  20.04.2023, 23:09
@NonNam

Ah ok, das war mir nicht bekannt.

Hmm, das Nutzkonto von ihr ist nun inaktiv. Hat sich wohl erledigt.

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MandelMkse 
Beitragsersteller
 20.04.2023, 22:58

hi, bin ersttäterin ja…

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Alica126  20.04.2023, 22:59
@MandelMkse

Ja, dann wird das nicht allzu schlimm. Zumal du geszändig warst und Reuhe zeigst.

Wegen deinem Führungszeugnis:

Nicht im Führungszeugnis stehen insbesondere Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel, ein Schuldspruch nach § 27 JGG (Voraussetzungen), Jugendstrafen bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, sofern diese zur Bewährung ausgesetzt und nicht widerrufen wurden und Verurteilungen zur Jugendstrafe, wenn der Strafmakel als beseitigt ...

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Violetta1  20.04.2023, 22:59
@MandelMkse

Ja, das waren passionierte Ladendiebe auch beim ersten Mal. Ändert nix am Tatbestand.

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Alica126  20.04.2023, 23:00
@Alica126

Das habe ich eben gegooglt. Gibt bei google ein: Führungszeugnis Jugendstrafe

Dort steht dann auf mehreren Seiten, dass solche kleinen Dinge dort nicht auftauchen. Somit kann es auch kein Arbeitgeber sehen.

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MandelMkse 
Beitragsersteller
 20.04.2023, 23:01
@Violetta1

„passionierte Ladendiebe“???? gehts noch?

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MandelMkse 
Beitragsersteller
 20.04.2023, 23:02
@Alica126

aber polizisten können es ja sehen, bleibt das dort für immer also quasi in der polizeiakte?

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Alica126  20.04.2023, 23:04
@MandelMkse

Ich glaube schon, dass man das nicht löscht. Aber das ist ja an sich nicht schlimm.

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Mach dir keine Sorgen. Als Jugendliche wird es aus deinen Akten gelöscht. Wenn du Glück hast wird es wegen Geringfügigkeit oder gegen eine Strafgebühr eingestellt. Falls es wirklich vor Gericht gehen sollte, gibt es höchstens ein paar Arbeitsstunden. Ich drücke dir die Daumen, dass es wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

Wenn es der erste Diebstahl war, dann wird das wegen Geringfügigkeit eingestellt!

Eine Vertragsstrafe musst du nicht bezahlen, da du unter 18 Jahre alt bist!

Besteht der Laden auf diese Vertragsstrafe, dann muss er die zivilrechtlich einklagen.

So viel Aufwand wird er aber dafür nicht betreiben, da er dann einen Gutachter benötigt, wo ihm deine Schuldfähigkeit nachweist!


leien90  12.11.2023, 19:08

Ist das ein sicheres Szenario?

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Das bleibt auf jeden Fall für eine Weile.

Ich weiß dass der Text grammatikalisch ein Desaster ist, aber bin grade sehr aufgeregt