Komplette Rohrverstopfung

4 Antworten

Das Problem kann auch in dem Hauptrohr stecken... Gibt es andere Wohnungen in dem Haus, die auch betroffen sein könnten? Ruf mal den Rohrreiniger an (nicht am WE!) und sag gleich, dass du das nicht zahlen wirst und frag, unter welchen Umständen der Vermieter den Einsatz zahlen muss. Die sagen dir das schon, viel Glück.


Munuel 
Beitragsersteller
 15.03.2014, 13:00

Danke für die Antwort!

Das Problem besteht nur in unserer Küche, alle anderen Abflüsse im gesamten Haus funktionieren einwandfrei. Daher hab ich die Sache mit dem Hauptrohr bisher ausgeschlossen. Mein Vermieter hat bereits gesagt, ich soll ihn informieren, wenns nicht besser wird, aber im Moment ist keiner da und die Rohreinigung kann ich auch erst am Montag anrufen.

Ich dachte nur, vielleicht kann ich bis dahin nochmal selbst Hand anlegen.

0

Wenn der Vermieter die Abwassergebühren nicht gezahlt hat, dann tut die Gemeinde das Abflußrohr auch schon mal von der Straßenseite aus blockieren, mit einer riesigen aufblasbaren Gummiblase....


Munuel 
Beitragsersteller
 15.03.2014, 13:02

HAHA, das sind ja miese Methoden. Davon hab ich auch noch nichts gehört. Aber daran kanns nicht liegen, da der Abfluss in unserer Küche der einzige im Gesamten haus ist, der nicht Funktioniert. Und das schon seit mehr als einer Woche.

0
Mir fällt einfach keine Möglichkeit mehr ein. Der Abfluss in unserer Küche, an dem sowohl das Waschbecken, als auch die Spülmaschine angeschlossen ist, ist seit Wochen verstopft. Dinge, die ich bereits ausprobiert habe: - Backpulver und Essig. Resultat: Backpulver und Essig nun restlos aufgebraucht, keine Veränderung am Abfluss

Wenn ein Mangel besteht dann wartet man weder Wochen, noch sollte man selber rumpfuschen.

So geht man vor:

Mangel

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen. www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Anstatt der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden.

Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.

Probier mal folgendes: 6 Kalk-Stopp-Pads für Waschmaschinen in Wasser auflösen und das ganze dann in den Abfluss. Sonst weiß ich leider auch keinen Rat, ich hoffe, es klappt.