Kommt hier ein Rechtsgeschäft zustande?
Ein 15-jähriger bekommt von seinem Onkel gegen den widerstand seiner Eltern einen Hund geschenkt. er will den Hund behalten.
Ist das rechtswirksam? Der 15-jährige wohnt denk ich mal bei seinen Eltern.
die frage ist für die schule, also keine echte situation
3 Antworten
Der Onkel ist ein Idiot.
Ein Hund ist kein Geschenk. Was bringt der Hund, wenn er in der Familie nicht erwünscht ist.
Versucht ihn solange er noch jung ist an eine geeigneten Hundehalter abzugeben.
Nein wäre es nicht. Rechtsgeschäfte dieser Art wären erlaubt wenn dein Onkel dir ein Haus schenkt oder einen Goldbarren. Du als Minderjähriger hast dann nämlich nur Vorteile. Bei einem Hund hättest du eben nicht nur Vorteile aus dem Rechtsgeschäft. Dieses Rechtsgeschäft wäre schwebend unwirksam, sodass deine Eltern den Hund zu deinem Onkel zurückbringen könnten und er diesen auch wieder zurückholen muss.
Selbst wenn du 18 jahre bist haben deine Eltern immer noch das Hausrecht und können entscheiden, ob sie einen Hund in ihre Wohnung lassen oder nicht
Eltern haften bis er 18 Jahre alt ist. Demnach nicht.
das ist eine frage aus der schule