Komma nach "Gibt an"?

5 Antworten

Seit der letzten Rechtschreibreform ist die Zeichensetzung durch diese verdammten "kann/muss-aber-nicht"-Bestimmungen eher komplizierter als einfacher geworden.

Bei deinen Sätzen musste früher ganz klar bei einem erweiterten zu-Infinitiv ein Komma gesetzt bzw. dieser zu-Infinitiv in Kommata eingeschlossen werden. Heute ist das optional, also:

  • Weiterhin gibt er an(,) keine weiteren Ausweisdokumente mit sich zu führen.
  • Der Betroffene gibt an(,) dies verstanden zu haben(,) und unterschreibt seine Aussage. (Entweder gar keine oder aber beide Kommata setzen!)

Ich würde in beiden Sätzen Kommata bevorzugen. Der Inhalt ist sofort klar zu verstehen, vor allem wenn man überblickend (= nicht Wort für Wort) liest.

Du kannst das nachlesen:

  1. unter D124 im Duden https://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/komma#D125. Es empfiehlt sich, bei D125 weiterzulesen, um - irgendwie🤣, aber wie🤯? - zu begreifen, nach welchen Kriterien man mal Kommata setzen muss und mal kann, aber nicht muss.
  2. unter § 75 (E2) im Amtlichen Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung https://grammis.ids-mannheim.de/rechtschreibung/6201

Komma vor einem erweiterten Infinitiv nach an und wegen des Infinitivs zu haben. Erweiterung dieses.

etwas angeben wird so verwendet wie sagen, mitteilen, feststellen, erklären, behaupten.

Man kann dager das, was in diesen Beispielen in der Form einer Infinitivkonstruktion (Nennformgruppe) gesagt ist, auch als Objektsatz mit der Einleitung dass... ausdrücken.

Weiterhin gibt er an, dass er keine weiteren Ausweisdokumente mit sich führt.

Der Betroffene gibt an, dass er dieses verstanden hat und...

Abgesehen von der andersgearteten grammatischen Konstruktion von Gliedsatz und Infinitivgruppe besteht zwischen den beiden seit der Rechtschreibreform auch ein kleiner Unterschied in der Rechtschreibregelung:

Während das Komma vor bzw. nach einem Gliedsatz selbstverständlich ist, ist es vor und nach einer Infinitivkonstruktion (leider) nicht mehr verpflichtend.

Schülern mag diese Freiheit der Wahl entgegenkommen, für korrigierende Lehrer hingegen muss dies jedoch immer wieder ärgerlich sein.


SweetKitty36849  16.02.2023, 15:59

Ja, aber beantworte doch mal bitte die Frage. Komma erforderlich oder optional? Ohne den Wortlaut zu verändern.

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Caurus  16.02.2023, 16:08
@SweetKitty36849

Optional.

Das wurde in Kommentaren unter dieser Frage auch schon korrekt belegt.

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Von einem Experten bestätigt

Diese Kommas sind optional. Setzt man allerdings im zweiten Satz nach "an" ein Komma, muss man je nach Kontext, wie es weitergeht, nach "haben" wieder eines setzen.

Jawohl. Da gehört ein Komma hin.


Hawkhail  16.02.2023, 13:00

Nicht unbedingt. Das sind keine Pflichtkommas.

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Hawkhail  16.02.2023, 15:31
@Knochenjimmy

Schön, dass es für DICH ein Nebensatz ist. Das ist aber nichts Subjektives.

Die Kommaregeln zu Infinitivgruppen sind mir bekannt. Ich war es auch, der sie dir verlinkt hat.

Hättest du sie gelesen, wüsstest du, dass die Kommas hier freiwillig sind.

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Knochenjimmy  16.02.2023, 16:15
@Hawkhail

Okay, man muss es sich ja nicht mühseliger machen, als es ist. Beistrich hin und gut ist's ...

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Hawkhail  16.02.2023, 16:29
@Knochenjimmy

Wenn du dich mit halbgaren Antworten bescheidest, dann ja.

Ich kann nicht mehr tun, als dir zu sagen, dass die Kommas in den Sätzen fakultativ sind. Wenn du mir und reliablen Quellen nicht glaubst, ist mir das egal.

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