Komma nach "Gibt an"?
Hi,
wird in den Sätzen jeweils nach "gibt an" ein Komma gesetzt?
"Weiterhin gibt er an keine weiteren Ausweisdokumente mit sich zu führen."
"Der Betroffene gibt an dieses verstanden zu haben und ___"
5 Antworten
Seit der letzten Rechtschreibreform ist die Zeichensetzung durch diese verdammten "kann/muss-aber-nicht"-Bestimmungen eher komplizierter als einfacher geworden.
Bei deinen Sätzen musste früher ganz klar bei einem erweiterten zu-Infinitiv ein Komma gesetzt bzw. dieser zu-Infinitiv in Kommata eingeschlossen werden. Heute ist das optional, also:
- Weiterhin gibt er an(,) keine weiteren Ausweisdokumente mit sich zu führen.
- Der Betroffene gibt an(,) dies verstanden zu haben(,) und unterschreibt seine Aussage. (Entweder gar keine oder aber beide Kommata setzen!)
Ich würde in beiden Sätzen Kommata bevorzugen. Der Inhalt ist sofort klar zu verstehen, vor allem wenn man überblickend (= nicht Wort für Wort) liest.
Du kannst das nachlesen:
- unter D124 im Duden https://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/komma#D125. Es empfiehlt sich, bei D125 weiterzulesen, um - irgendwie🤣, aber wie🤯? - zu begreifen, nach welchen Kriterien man mal Kommata setzen muss und mal kann, aber nicht muss.
- unter § 75 (E2) im Amtlichen Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung https://grammis.ids-mannheim.de/rechtschreibung/6201
Komma vor einem erweiterten Infinitiv nach an und wegen des Infinitivs zu haben. Erweiterung dieses.
etwas angeben wird so verwendet wie sagen, mitteilen, feststellen, erklären, behaupten.
Man kann dager das, was in diesen Beispielen in der Form einer Infinitivkonstruktion (Nennformgruppe) gesagt ist, auch als Objektsatz mit der Einleitung dass... ausdrücken.
Weiterhin gibt er an, dass er keine weiteren Ausweisdokumente mit sich führt.
Der Betroffene gibt an, dass er dieses verstanden hat und...
Abgesehen von der andersgearteten grammatischen Konstruktion von Gliedsatz und Infinitivgruppe besteht zwischen den beiden seit der Rechtschreibreform auch ein kleiner Unterschied in der Rechtschreibregelung:
Während das Komma vor bzw. nach einem Gliedsatz selbstverständlich ist, ist es vor und nach einer Infinitivkonstruktion (leider) nicht mehr verpflichtend.
Schülern mag diese Freiheit der Wahl entgegenkommen, für korrigierende Lehrer hingegen muss dies jedoch immer wieder ärgerlich sein.
Diese Kommas sind optional. Setzt man allerdings im zweiten Satz nach "an" ein Komma, muss man je nach Kontext, wie es weitergeht, nach "haben" wieder eines setzen.
Jawohl. Da gehört ein Komma hin.
Nein. Hauptsatz und Infinitivgruppe. Diese zählen nicht zu den Nebensätzen.
Warum die Kommas fakultativ sind, habe ich unter der Antwort von SweetKitty36849 begründet.
Ansonsten kannst du das auch hier nachlesen: https://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/komma#D125
Bei manchen Infinitivgruppen muss ein Komma gesetzt werden, bei manchen darf(!) bzw. kann es weggelassen werden. Für mich ist das klar ein Nebensatz, da einen Nebensatz ausmacht, dass er nicht alleine stehen kann.
Schön, dass es für DICH ein Nebensatz ist. Das ist aber nichts Subjektives.
Die Kommaregeln zu Infinitivgruppen sind mir bekannt. Ich war es auch, der sie dir verlinkt hat.
Hättest du sie gelesen, wüsstest du, dass die Kommas hier freiwillig sind.
Okay, man muss es sich ja nicht mühseliger machen, als es ist. Beistrich hin und gut ist's ...
Wenn du dich mit halbgaren Antworten bescheidest, dann ja.
Ich kann nicht mehr tun, als dir zu sagen, dass die Kommas in den Sätzen fakultativ sind. Wenn du mir und reliablen Quellen nicht glaubst, ist mir das egal.
Ja, aber beantworte doch mal bitte die Frage. Komma erforderlich oder optional? Ohne den Wortlaut zu verändern.