Können meine Eltern mich mit 17 zwingen mit ihnen auf einen Campingplatz zufahren?

18 Antworten

Könnten sie. Aber ich fände es - sorry - dumm.

Mit 17 wirst Du doch wohl mal eine Woche oder auch 2 allein bleiben können, ohne Unfug zu machen. Heutzutage sind doch die meisten per Handy erreichbar, sollte es Probleme geben.

Ich war schon mit 16 Jahren 2 Wochen allein zu Hause, als meine Eltern Urlaub machten. Und wir hatten nicht mal ein Telefon.

Ja, das können sie.

Aber sieh es doch mal so: Sie können Dir einen Urlaub ermöglichen. Immer mehr Kinder und Jugendliche müssen Urlaub auf Balkonien machen, weil kein Geld für Urlaub da ist.

Andererseits könntest Du Dich nach einem Ferienjob umsehen und etwas Geld verdienen, dann kannst Du nächstes Jahr, wenn Du 18 bist, Deinen Urlaub verbringen, wo Du willst.

Sind Deine Eltern denn so übel?

... naja, formal bist du noch minderjährig, und Deine Eltern sind Dir dadurch absolut weisungsbefugt. Nun geht es ja um etwas eigentlich schönes, was durch schlechte Stimmung nicht verdorben werden soll. Das heißt, wenn Du absolut nicht möchtest, bist Du erwachsen genug, um mit Deinen Eltern darüber nochmal zu reden. Vielleicht könnt Ihr Euch ja auf einen Kompromiss einigen?

Viel Glück!

Ahhhhh wenn man das schon liest..

Hört sich jetzt hart an aber wenn ich dran denke was für ein zickiger Teenager ich damals mit 17 war und was ich alles nicht mit meinen Eltern machen wollte weil ich zu cool dafür war und meine null Bock Phasen hatte. Ohjeohjeohje

Ich genieße heute jede Zeit, die ich mir mit meiner Familie nehmen kann und wünschte mir, dass ich mich damals anders Verhalten hätte...

Versuch doch einfach mal mit zu gehen vielleicht gefällt es dir und vielleicht ist das Gefühl dass du 2 andere Menschen glücklich gemacht hast weil du freiwillig mitgehst größer als das Ego in dir das sagt kein Bock!

Gruß!

Ich wüsste als Elternteil nicht, wie ich eine/n 17-Jährige/n zwingen könnte, wenn er/sie nein sagt und vernünftige Alternativen vorschlägt. Wenn er/sie vertrauenswürdig ist, könnte man ihn/sie ja einfach zu Hause lassen, mit etwas Haushaltsgeld ausgestattet und der Auflage, in der Wohnung keinen Schaden anzurichten