Klo verbot auf der Arbeit?

8 Antworten

Ihn Anzeigen.

Der Toilettengang darf nicht verboten werden.

Er darf dir aber Extraarbeit aufdrücken um die verpasste Zeit aufzuholen, das kann er.

Damit verletzt der Chef seine Pflichten als Arbeitgeber. Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ergibt sich, dass ein Gang aufs Klo jederzeit möglich sein muss.

Wenn die Berufsgenossenschaft mitbekommt, was Dein Chef macht, wird die Filiale geschossen.

Notfalls solltest Du Dir einen anderen Arbeitgeber suchen. Du wirst auch in anderen Supermärkten einen Arbeitsplatz bekommen.

Wenn es dir nochmal verbietet, kack oder piss auf den Boden am besten in seinem Büro und das immer wieder

Das verletzt gegen Arbeitsrechte, da dies zu Körperverletzung führen kann.