Kleingewerbe im Schreinerbereich ohne Ausbildung?

1 Antwort

Was soll das sein "Kleingewerbe"? So etwas kennt weder die GewO noch die HwO. Entweder meldest du ein Gewerbe an oder nicht. Wenn du aber kein Tischlermeister oder Altgeselle bist, dann rate ich dir aber dringend von einem Gewerbe ab, weil Tischler/Schreiner ein zulassungspflichtiges Handwerk ist.

PS: Mit "Kleingewerbe" wird häufig die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG gemeint. Das ist aber nur ein Steuererleichterungsverfahren bezüglich der MwSt und keine Art von Gewerbe.