Kleingewerbe geld verdienen bei Arbeitslosigkeit?

2 Antworten

Kleingewerbe 

gibt es nach der Gewerbeordnung nicht.

Ein Gewerbe ist ein Gewerbe - die Größe spielt dabei gar keine Rolle.

Es gibt eine Kleinunternehmerregelung - die hat aber für das Gewerbeamt absolut keine Relevanz, sondern nur für die steuerliche Erfassung beim Finanzamt. (Und in weiterer Folge hat sie eine Auswirkung auf die Rechnungslegung deines Gewerbes.)

kann ich trotzdem von meinem Kleingewerbe was ich schon habe bisschen geld verdienen?

Du darfst auch so viel mit deinem Gewerbe verdienen (nach Abzug der Steuern, denn auch hier wird die Einkommenssteuer fällig) dass du davon leben kannst. Und wenn du über den Grenzbetrag für die Kleinunternehmerregelung kommst, dann wirst du eben die Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen müssen. Es hindert dich niemand daran, dein Gewerbe erfolgreich zu machen.

Ja, auch während der Arbeitslosigkeit ist es möglich, mit einem Kleingewerbe Geld zu verdienen. Da du kein Arbeitslosengeld beziehst, gibt es keine Einschränkungen von Seiten der Arbeitsagentur, was die Höhe des Verdienstes betrifft. Du solltest jedoch sicherstellen, dass du alle steuerlichen Pflichten erfüllst, z.B. die regelmäßige Abgabe deiner Steuererklärung und die Zahlung der eventuell anfallenden Steuern und Sozialabgaben. Es könnte auch sinnvoll sein, dich bei einem Steuerberater oder der zuständigen Behörde über die genauen Anforderungen und möglichen Auswirkungen zu informieren. So kannst du sicherstellen, dass du dein Kleingewerbe rechtskonform betreibst und mögliche Risiken minimierst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Selbstständiger IT-Dienstleister